Über 50 Krankenkassen werden 2016 teurer
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Zusatzbeitrag liegt nun zwischen Null und 1,5 Prozent

(firmenpresse) - Deutlich mehr als 40 Millionen beitragzahlende Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind 2016 von steigenden Zusatzbeiträgen (http://www.krankenkasseninfo.de) betroffen. Die Teuerung fällt für Millionen Versicherte höher aus als die prognostizierten 0,2 Prozent. Gleichzeitig wächst die Schere zwischen günstigen und teuren Krankenkassen weiter. Durchschnittsverdiener mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro können dann mit einem Wechsel bis zu 540 Euro pro Jahr allein beim Beitragssatz einsparen.
Was machen die fünf größten Kassen?
Am teuersten wird es für knapp fünf Millionen Mitglieder der DAK, die ab dem kommenden Jahr 1,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Zusatzbeitrag abführen müssen. Aber auch andere große Ersatzkassen und AOKn drehen an der Beitragsschraube. Eine Erhöhung des Zusatzbeitrages ist deshalb so gravierend, weil die Versicherten diesen komplett allein, also ohne Arbeitgeberanteil, abführen müssen.
Welche Kassen bleiben günstig ?
Mit einem Beitragssatz von 15,19 Prozent bleibt die hkk von allen bundesweit wählbaren Krankenkassen nach wie vor die günstigste. Nur ganz knapp folgen mit einem Satz von 15,2 Prozent die IKK gesund plus und die BKK firmus. Die größten Beitragsunterschiede gibt es bei den regionalen Kassen, die nicht in allen Bundesländern für die Versicherten geöffnet sind. So erheben die BKK Euregio ( NRW und Hamburg ) sowie die Metzinger BKK ( Baden-Württemberg ) weiterhin überhaupt keinen Zusatzbeitrag und bleiben damit 2016 weiterhin die absolut günstigsten Krankenkassen. Ein Wechsel in diesen Bundesländern kann je nach Einkommen eine monatliche Ersparnis zwischen 45 Euro ( Durchschnittsverdiener ) bis zu 63 Euro ( Spitzenverdiener ) ausmachen. Aber auch die AOK in Sachsen-Anhalt und die in Thüringen und Sachsen geöffnete AOK Plus behalten ihren vergleichsweise niedrigen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung
Versicherte haben bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Kasse wechseln, unabhängig davon, wie lange sie schon Mitglied sind. Die außerordentliche Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in welchem die Erhöhung wirksam wurde, also noch im Januar 2016. Wirksam wird die Kündigung dann nach einer Frist von zwei Monaten, also zum 31. März.
Alle Zusatzbeiträge für 2016 finden Sie in dieser Übersicht >> Liste Zusatzbeitrag 2016 (http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag-2016/)
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Datum: 21.12.2015 - 14:40 Uhr
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