Winterreifen und Winterreifenpflicht
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Seit dem 1. Mai 2006 besteht laut der StVO (Straßenverkehrsordnung) in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht. D. h. die PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein. Folgt man dieser Empfehlung nicht, ist man also zum Beispiel bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs, wird das als Verstoß gewertet und mit 20 Euro Bußgeld bestraft, bei einer Verkehrsbehinderung sogar mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister. Wer mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden - mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz. Auch mit Winterreifen 185 kann man die Winterreifenpflicht erfüllen.
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Datum: 26.10.2009 - 16:30 Uhr
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