Rheinische Post: Nahles will Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken
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Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken. "Es gibt ganz
klar einen gesetzlichen Handlungsbedarf. Wir müssen die Kommunen
davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu
müssen", sagte Nahles der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Mittwochausgabe). Damit reagiert die Arbeitsministerin auf ein
Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember, wonach die
Kommunen EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland
Sozialleistungen zahlen müssen. "Wie dieses Gesetz genau aussehen
muss, kann ich erst sagen, wenn die vollständige Urteilsbegründung
des Bundessozialgerichts vorliegt", betonte Nahles. "In dieser Frage
werden wir uns dann innerhalb der Bundesregierung sicherlich schnell
einigen können", zeigte sich die Ministerin zuversichtlich. Nahles
will die Kommunen vor Überforderung schützen: "Die Kommunen sind
gerade erst bewusst von uns entlastet worden, sie haben noch neue
Aufgaben durch die Flüchtlinge bekommen. Das wollen wir nun nicht
durch die Hintertür wieder aushebeln."
KONTEXT
EU-Bürger, die noch nie in Deutschland erwerbstätig waren, sind
von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nach dem Urteil des
Bundessozialgerichts von Anfang Dezember muss aber die Sozialhilfe
einspringen, wenn die mittellosen EU-Ausländern länger in Deutschland
leben. Für diese Sozialleistungen (Sozialgeld) sind die Kommunen
zuständig.
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Datum: 29.12.2015 - 10:54 Uhr
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