Bauarbeit in der kalten Jahreszeit - Vor Unfällen und Kälte schützen (FOTO)
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(ots) -
Moderne Baustoffe und Verfahren ermöglichen oft, dass die Arbeiten
auf vielen Baustellen auch in den Wintermonaten weitergehen. Doch
nasskaltes Wetter mit eiskaltem Wind und teilweise morgendlicher
Glätte machen vielen Berufstätigen zu schaffen, die im Freien
arbeiten. Die Beschäftigten brauchen ein sicheres Arbeitsumfeld und
persönlichen Kälteschutz. Tipps gibt die Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU).
Im letzten Winter, Dezember 2014 bis Januar/Februar 2015,
geschahen auf deutschen Baustellen rund 19.800 zum Teil schwere
Arbeitsunfälle, das ergab eine vorläufige Auswertung der BG BAU. Vor
allem rutschige Böden und schlechte Lichtverhältnisse fordern ihren
Preis. Zahlreiche Beschäftigte erlitten einen Unfall, weil sie
ausrutschten, etwa auf Baustellenwegen oder beim Warten vereister
Maschinen. Oder Berufstätige stürzten von glatten Deckenschalungen.
Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen beurteilen und Risiken
vermeiden. So dürfen Arbeiten auf vereisten Baugerüsten gar nicht
erst ausgeführt werden.
Unliebsame Überraschungen durch regional mögliche Schneefälle
können Unternehmen beispielsweise vermeiden, wenn sie den
Winterdienst bereits bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung
berücksichtigen. Damit den Beschäftigten nichts passiert, sind Streu-
und Räumpflichten zu beachten.
Ein weiteres Problem sind krankheitsbedingte Fehlzeiten. Zu
leichte oder falsche Bekleidung kann im Winter zu hartnäckigen
Erkältungen, chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie des Muskel-
und Skelettsystems führen. Dieses schlägt sich auch im
Fehlzeitenreport 2015 der AOK nieder. Danach lag die jährliche
Arbeitsunfähigkeit beispielsweise im Hoch- und Tiefbau bei 15,4
Tagen. Die Beschäftigten der Baubranche insgesamt waren im Schnitt
13,1 Tage Arbeitsunfähig geschrieben. Das waren 1,2 Tage mehr als im
Durchschnitt aller Branchen.
Dabei vermindert wintertaugliche und richtige Schutzkleidung gegen
Kälte und Nässe die Gefahr wetterbedingt zu erkranken deutlich. Wie
die BG BAU betont, müssen Beschäftigte allerdings die von den
Arbeitgebern bereit gestellte Wetterschutz- und Winterschutzkleidung
auch tragen. Die Schutzkleidung muss winddicht sein, auftretende
Feuchtigkeit durch Schwitzen nach außen leiten können und zugleich
einen wirksamen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Umgebung und Körper
ermöglichen, damit Beschäftigte nicht auskühlen.
Bei kalten Temperaturen mache es Sinn, mehrere Lagen Kleidung
übereinander zu tragen, in einer Kombination von Jacke und Hose aus
Mikrofasern sowie darunter Wäsche aus Fleece-Material, das
Feuchtigkeit aufnimmt und für Wärme sorgt. Zum Kopfschutz sind
außerdem Wintermützen zum Unterziehen sinnvoll, die von vielen
Herstellern angeboten werden. Wichtig sind zudem geeignete
Arbeitshandschuhe sowie Sicherheitsschuhe der Kategorie S 3 mit
rutschhemmenden Sohlen. Und für die Pausen sollten Arbeitgeber ihren
Mitarbeitern, laut BG BAU, heiße Getränke und einen geheizten Raum
zum Aufwärmen bereitstellen.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/ 85781-518
E-Mail: joachim.foerster@bgbau.de
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Datum: 06.01.2016 - 10:27 Uhr
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