Rheinische Post: Papier des Bundesjustizministeriums: Sexualstraffällige Flüchtlinge können ausgewiesen werden
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Ausweisung der Straftäter von Köln für möglich - auch wenn sie
Flüchtlinge sind, die einen besonderen Schutzstatus genießen. In
einem vertraulichen Papier, das der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe) vorliegt, heißt es: "Je nach
Schwere der Sexualstraftaten und bei Wiederholungsgefahr könnte dann
auch die Ausweisung von anerkannten Asylberechtigten beziehungsweise
Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention - soweit unter den
Tätern - grundsätzlich möglich sein." Das Papier wurde in Folge der
Silvesternacht von Köln erstellt, um die rechtlichen Möglichkeiten
für Ausweisungen auszuloten. In dem Papier weisen die Beamten des
Justizministeriums die Darstellung von Bundesinnenminister Thomas de
Maizière (CDU) zurück, wonach ein Flüchtling zu mindestens drei Jahre
Haft verurteilt worden sein muss, um ihn auszuweisen. Dies sei "für
die Ausweisung nach neuem Recht nicht mehr relevant", heißt es in dem
Papier.
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Datum: 09.01.2016 - 04:00 Uhr
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