Wintereinbruch – Wintercheckliste schützt vor Frostschäden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Frostempfindlich sind außen- aber auch innenliegende Wasserleitungen. Gelockerte Dachziegel können bei einem Sturm Passanten verletzen und ein undichtes Dach führt zu Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden“ warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI und empfiehlt einen kompletten Wintercheck des Hauses.
Jürgen Buck rät jetzt dringend, nicht benötigte Wasserleitungen, wie ebenfalls in der Wintercheckliste aufgeführt, in- und außerhalb des Hauses zu entleeren und Heizungen – auch von nicht bewohnten Räumen – auf kleiner Stufe laufen zu lassen um Frostschäden zu vermeiden. „Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserleitungen kommen, können diese Schäden vom entsprechenden Versicherungsschutz gedeckt werden“, betont der Fachmann.
Schäden an der Bausubstanz des Hauses und den Wasserleitungen während des Winters, die durch Frostschäden entstehen, übernimmt die Gebäudeversicherung. Und für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ beantragt wurde“, warnt Jürgen Buck. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne wie in der Wintercheckliste empfohlen, können den Versicherungsschutz gefährden.
Eine Wintercheckliste zur Vermeidung von Winterschäden und Frostschäden am Haus und Wasserleitungen stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Wintercheckliste – Die 10 wichtigsten Tipps um das Haus winterfest machen zu können“ zur Verfügung.
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Datum: 12.01.2016 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1307326
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.01.2016
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