Versicherungsschutz im Ehrenamt
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Das Ehrenamt zeichnet folgende Merkmale aus: Das Ehrenamt ist freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.
Durch Unfälle im Ehrenamt können sich die Helfer verletzten und zu körperlichen Schäden kommen. Im Ehrenamt greift die gesetzliche Unfallversicherung, doch diese Absicherung hat Lücken und ist nicht ausreichend. Deshalb ist eine Selbstvorsorge durch eine private Unfallversicherung und die Absicherung bei einer eventuell eintretenden Berufsunfähigkeit angesagt. Bei der Unfallversicherung gibt es im Falle einer zurückbleibenden Invalidität, abhängig vom Schweregrad einen einmaligen Geldbetrag. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei dauernden gesundheitlichen Schäden durch Krankheit und Unfall eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
Auch kann bei der Ausübung eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt werden. Dafür hat z.B. der Verein eine eigene Haftpflichtversicherung. Dennoch sollte dieser Schutz mit der eigenen privaten Haftpflichtversicherung erweitert und durch den Versicherer bestätigt werden.
Ausführliche Informationen und Hinweise stehen ehrenamtlichen Helfern unter dem Stichwort„ Ehrenamt und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 14.01.2016 - 11:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1308384
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.01.2016
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