Hamburg torpediert ambulante Pflege / Hansestadt konfrontiert leitende Pflegekräfte und Pflegedienste trotz erfüllter bundesweiter Standards mit erheblichen Sanktionen
ID: 1311870
Weiterbildungsvorschriften für Leitungskräfte grenzen schon an ein
Beschäftigungsverbot für einheimische Pflegedienste. In allen anderen
Bundesländern reicht die auf Bundesebene vereinbarte Qualifikation
der Leitungskräfte aus; in Hamburg wird ihnen jedoch faktisch die
Ausübung ihres Berufs untersagt." Der Leiter der Hamburger
Landesgeschäftsstelle des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa), Uwe Clasen, befürchtet, dass die Leitungskräfte
aufgrund des Fachkräftemangels ins Umland wechseln und die ambulante
Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in der Stadt gefährdet
wird.
Bundesweit würden die Pflegedienstleitungen nach den im
Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Kriterien zugelassen, nur in
Hamburg kämen die Aufsichtsbehörden auf immer neue Ideen, um die
Hürden für die Arbeit der ambulanten Dienste höherzulegen. So fordert
die Hamburger Wohn-Pflege-Aufsicht, die frühere Heimaufsicht, derzeit
bei vielen Pflegediensten zusätzliche Fortbildungen für
Leitungskräfte, die sich weder konkret aus den entsprechenden
Gesetzen und Verordnungen ableiten lassen noch in anderen
Bundesländern üblich sind.
"Jede verantwortliche Pflegefachkraft hat eine intensive
Weiterbildung mit vielen pflegerischen und organisatorischen Inhalten
absolviert; in Hamburg fordert die Aufsichtsbehörde nun plötzlich
noch 340 bis 740 zusätzliche Fortbildungsstunden für verantwortliche
Pflegefachkräfte, ohne dass es dafür eine hinreichende Begründung
gibt", berichtet Clasen. Damit fordere Hamburg doppelt bis dreimal so
viele Fortbildungsstunden für Leitungskräfte wie die übrigen
Bundesländer. Einige bpa-Mitgliedsunternehmen befänden sich deshalb
bereits in juristischen Auseinandersetzungen mit der Hansestadt.
Besonders absurd an dem Prozedere ist, dass Pflegedienste aus
allen anderen Bundesländern, deren Leitungskräfte nur die dort
geforderten Fortbildungsstunden nachweisen können, ohne Weiteres
Patienten in Hamburg versorgen dürfen. "Damit wandern Jobs und
wirtschaftlicher Erfolg aus Hamburg in andere Regionen, während die
Pflegedienste hier mit immer neuen Vorschriften und stetig wachsender
Bürokratie wertvolle Zeit verlieren", so Clasen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
350 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.:
040/25 30 71 60, www.bpa.de
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Datum: 22.01.2016 - 12:15 Uhr
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