Türkei: Cumhuriyet-Chefredakteur seit zwei Monaten in Haft - ROG fordert Freilassung
ID: 1313041
Justiz auf, die seit zwei Monaten willkürlich inhaftierten
Zeitungsjournalisten Can Dündar und Erdem Gül sofort freizulassen.
Cumhuriyet-Chefredakteur Dündar und sein Büroleiter in Ankara sitzen
seit dem 26. November in Untersuchungshaft; 40 Tage davon wurden sie
in Isolationshaft gehalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen
Spionage, Verbreitung von Staatsgeheimnissen und Unterstützung einer
terroristischen Organisation vor, hat für diese Anschuldigungen aber
bis heute keine Belege vorgelegt.
"Can Dündar und Erdem Gül sitzen seit zwei Monaten nur deshalb im
Gefängnis, weil sie ihre Arbeit getan haben", sagte
ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Dass diese Journalisten in Haft
sind, wird mit jedem weiteren Tag unerträglicher. Die Justiz sollte
die absurden Anschuldigungen gegen sie sofort fallen lassen."
Im Falle einer Verurteilung drohen Dündar und Gül schlimmstenfalls
lebenslange Haftstrafen. Ihre Zeitung hatte Ende Mai Indizien
veröffentlicht, die eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an
Waffenlieferungen an Islamisten in Syrien nahelegten. Daraufhin
drohte Staatspräsident Tayyip Erdogan im TRT-Fernsehen, Chefredakteur
Dündar werde einen hohen Preis für die Veröffentlichung bezahlen und
nicht ungestraft davonkommen. (http://t1p.de/p1eq)
PROZESSE WEGEN ANGEBLICHER PRÄSIDENTENBELEIDIGUNG
Dündar steht außerdem in zwei Fällen wegen des Vorwurfs der
Beleidigung von Erdogan und dessen Sohn Bilal vor Gericht. Dabei geht
es um mehrere Kommentare und Artikel aus dem Sommer 2014 zu den
seinerzeit kursierenden Korruptionsvorwürfen gegen den Präsidenten
und seinen Sohn. Wegen dieser Anschuldigungen drohen Dündar bis zu
fünf Jahre und vier Monate Haft.
Kritische Stimmen in der Türkei warnen inzwischen, der
Strafrechtsartikel 299 über die Beleidigung von Staatsorganen nehme
zunehmend die frühere Funktion des notorischen Artikels 301 über die
"Beleidigung des Türkentums" ein (http://t1p.de/spsj): Artikel 299
diene inzwischen als Grundlage für Hunderte Klagen gegen kritische
Journalisten und andere Bürger wegen angeblicher
Präsidentenbeleidigung. Damit sei er ein wichtiges Werkzeug zur
Einschüchterung von Regierungskritikern geworden.
VOR GERICHT WEGEN ARTIKEL ÜBER GOOGLE-SUCHVORSCHLÄGE
Ein besonders absurder Fall von Strafverfolgung wegen
vermeintlicher Präsidentenbeleidigung ist die Klage gegen Onur Erem,
einen Redakteur der Tageszeitung Bir Gün. Erem hatte darüber
berichtet, dass die "Autovervollständigen"-Funktion der
Internet-Suchmaschine Google bei der Eingabe "Dieb" und "Mörder" die
Wörter "Erdogan" und "AKP" als weitere Suchbegriffe vorschlägt
(http://t1p.de/1w2y).
Haftstrafen drohen auch den Cumhuriyet-Kolumnisten Ceyda Karan und
Hikmet Cetinkaya. Sie hatten nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo im
Januar 2015 Titelbilder des französischen Satiremagazins in ihren
Kolumnen veröffentlich. Deshalb stehen sie nun wegen der "Verletzung
der religiösen Gefühle eines Teils der Gesellschaft" vor Gericht. Auf
diesen Straftatbestand stehen in der Türkei bis zu viereinhalb Jahre
Haft. Reporter ohne Grenzen hatte die Zeitung Cumhuriyet im November
als Medium des Jahres ausgezeichnet. (http://t1p.de/4s2w)
Derzeit sitzen in der Türkei mindestens sechs Journalisten wegen
ihrer Arbeit im Gefängnis. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht
die Türkei auf Platz 149 von 180 Staaten. Weitere Informationen über
die Lage der Journalisten und Medien dort finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei/ sowie im jüngsten
ROG-Länderbericht Türkei (http://t1p.de/g9ns).
Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29
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Datum: 26.01.2016 - 12:29 Uhr
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