Rheinische Post: Unverständliches Steuerurteil
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aber die Welt der Finanzrichter bleibt die ewig gleiche. Immer mehr
Arbeitnehmer erledigen Teile ihrer Arbeit vom heimischen Schreibtisch
aus. Ein Arbeitsplatz mit festem Büro in einer Firma ist heute oft
nicht mehr vorhanden. Doch vor dieser Realität verschließt das
oberste Steuergericht lieber die Augen - und verwehrt den
Steuerzahlern weiterhin, das häusliche Arbeitszimmer oder die
Arbeitsecke daheim teilweise steuerlich geltend zu machen. Dieses
Grundsatzurteil mag den Finanzbehörden entgegenkommen, weil es
kompliziertere Prüfungen und zusätzliche Bürokratie verhindert. Aus
Sicht der Steuerzahler aber ist es nicht unverständlich und
ungerecht. Es gibt kein wirklich stichhaltiges Argument, Aufwendungen
für ein Extrazimmer in der Wohnung nicht von der Steuer absetzen zu
können, wenn es zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Die
fiskalischen Verluste eines so lautenden Urteils wären überschaubar
gewesen. So aber werden Hunderttausende ungerechterweise zu hoch
besteuert. Gerade Selbstständigen und Freiberuflern, die nur geringe
Einkünfte haben, erweist der Bundesfinanzhof einen Bärendienst.
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Datum: 27.01.2016 - 19:57 Uhr
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