NOZ: Richter warnen vor Abschaffung von Blutproben bei Alkoholfahrten
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bei betrunkenen Fahrern
Frank: Atemalkoholtests sind zu ungenau
Osnabrück. Anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstags (bis 29.
Januar) hat der Deutsche Richterbund vor einer Abschaffung der
Blutproben bei betrunkenen Autofahrern gewarnt. In einem Gespräch mit
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte der Vorsitzende
des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank: "Ich bin absolut
dagegen, Blutproben abzuschaffen und nur noch auf Atemalkoholtests zu
setzen. Die Blutprobe hat sich im Strafprozess als sehr verlässliches
Instrument der Beweisführung bewährt - auch zugunsten der
Betroffenen. Sie ist unverzichtbar."
Im Blut könnten auch Drogen und Medikamente nachgewiesen werden,
und zwar selbst noch lange nach der Tat. Während die Blutprobe den
Alkoholgehalt bis auf die zweite Nachkomma-Stelle berechne, seien
Atemtests viel zu ungenau. "Atemalkoholtests haben eine Fehlerquote
von bis zu fünf Prozent", sagte Frank. "Diese Abweichung kann darüber
entscheiden, ob jemand unter oder über einer gewissen Promille-Grenze
liegt, und ob er sich strafbar gemacht hat oder nicht."
Bislang wird der Atemalkoholtest als Vortest benutzt. Erst wenn
der Autofahrer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle beim Pusten
mehr als 1,1 Promille hat, wird die Blutprobe fällig. Vertreter der
Polizei fordern seit längerem die Abschaffung von Blutproben, weil
sie der Polizei zusätzliche Arbeit mache und der Atemalkoholtest
ausreiche. Mediziner und Juristen wollen dagegen daran festhalten.
Der Vorsitzende des Richterbundes sprach sich zudem dafür aus,
dass Blutproben künftig nicht mehr vom Richter, sondern von der
Staatsanwaltschaft angeordnet werden können. "Der Richtervorbehalt
hat im Bereich der Verkehrsdelikte keinen rechtsstaatlichen
Mehrwert", sagte Frank. "So werden schnellere Entscheidungen möglich,
ohne dass Rechte des Betroffenen beschnitten werden." Das
Bundesjustizministerium habe angekündigt, in den kommenden Wochen
einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Zu der Frage, ob der Promille-Grenzwert für die als "Idiotentest"
bezeichnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) generell
von 1,6 auf 1,1 Promille herabgesetzt werden soll, sagte Frank: "Es
geht um hohe Alkoholisierungen, das heißt, um eine hohe
Gefährlichkeit, wenn diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Das
mag rechtfertigen, die Grenzen herunterzusetzen. Solche Maßnahmen
sollen ja präventiv wirken."
Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten in Goslar Juristen
und Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs über
aktuelle Fragen des Straßenverkehrs.
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Datum: 28.01.2016 - 05:00 Uhr
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