TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit / Prüfdienstleister hält dr

TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit / Prüfdienstleister hält drei Klassen sinnvoll: Spielzeug, Freizeitgeräte und gewerblich genutzte Systeme (FOTO)

ID: 1314303

(ots) -
Sie finden großen Anklang bei Jung und Alt, waren eines der
Top-Geschenke im Weihnachtsgeschäft 2015 und sie gehören zu den Stars
der Nürnberger Spielwarenmesse: Drohnen oder Multikopter und
Quadrokopter genannt. Auch die Industrie, Behörden oder Handel haben
längst ihr Augenmerk auf die multifunktionalen Fluggeräte gerichtet.
Doch bei allem Nutzen und Spaß, den Drohnen ihren Anwendern bieten,
klafft in weiten Teilen noch ein gesetzliches Vakuum bei der Frage,
welche Regeln es beim Betrieb der Fluggeräte zu beachten gilt.

"Es gibt Vorschriften für die Anwendung und das Inverkehrbringen
als Spielzeug und für die Anwendung als gewerblich eingesetztes,
unbemanntes Luftfahrtsystem", erklärt Oliver Brumm,
Geschäftsfeldleiter für die Prüfung elektrischer Produkte bei TÜV
Rheinland. Diese seien jedoch vielfach nicht bekannt. "Ein
Graubereich besteht in der Freizeit. Da liegt der Einsatz irgendwo
zwischen Spielzeug und unbemanntem Luftfahrtsystem; das ist vom
Gesetzgeber bisher unzureichend geregelt." Die Experten von TÜV
Rheinland schlagen daher eine dreiteilige Klassifizierung von Drohnen
als wichtigen Schritt vor, um mehr Sicherheit zu erreichen: erstens
sehr leichte und einfache Drohnen als Spielzeug, zweitens große
Drohnen für den gewerblichen Einsatz sowie drittens Systeme für den
Einsatz im Sport- und Freizeitbereich. "Wir sehen den Gesetzgeber in
der Pflicht, mit entsprechenden Regelungen für Industrie und Anwender
für Rechtssicherheit zu sorgen", so Brumm.

Klassifizierung in drei Kategorien

Als Spielzeug gelten Fluggeräte, die ausschließlich privat genutzt
werden, für Kinder unter 14 Jahre ausgelobt werden und mit denen
weder Bild-, Ton- noch Videoaufnahmen gemacht oder übertragen werden
können. Die Geräte haben einen maximalen Durchmesser von 50
Zentimetern und ein Gewicht von höchstens 200 Gramm. Mit diesen


Geräten sind keine komplexen Flugmanöver möglich, sie sind in der
Regel einfach zu montieren und verfügen auch nur über einfache
Flugfunktionen wie Sinken oder Steigen mit einer Steuerung nach
rechts oder links. Die Flugzeit ist bauartbedingt auf wenige Minuten
begrenzt. Das Einsatzgebiet dieser Geräte sind wegen ihres geringen
Gewichts überwiegend Innenräume.

Erhebliche Auflagen kommen erst beim gewerblichen Gebrauch ins
Spiel. "Dann gelten Drohnen als unbemanntes Luftfahrtsystem und
können zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken genutzt
werden", so Oliver Brumm. Das Gewicht einer solchen Drohne kann bis
zu 25 Kilogramm betragen. "Ab einem Gewicht von fünf Kilogramm
benötigt man eine Einzelaufstiegsgenehmigung der zuständigen Behörde,
darunter reicht eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung." Diese Drohnen
dürfen nur von Erwachsenen gesteuert werden und haben, je nach
Ausführung, neben den Übertragungsmöglichkeiten von Bild und Ton auch
eingeschränkte Transportmöglichkeiten. Solche unbemannten
Luftfahrtsysteme benötigen auch spezielle Versicherungen, und es gibt
spezielle Auflagen beispielsweise zu Flughöhen und Überflugverboten.

Anders sieht es bei den Flugmodellen aus, die für den Sport und
die Freizeit ausgelegt sind. Hier ist die Nutzung ausschließlich
privat, die Systeme sind geeignet für Jugendliche über 14 Jahre und
für Erwachsene, und man kann mit ihnen Bild- und Tonaufnahmen
übertragen. Das maximale Gewicht solcher Drohnen beträgt fünf
Kilogramm. Diese Gerätegruppe kann bereits komplexe Flugmanöver
ausführen, und auch die Akkulaufzeiten sind deutlich länger als bei
den Spielzeugmodellen.

Langfassung unter www.tuv.com/presse im Internet



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF   Die Top 10: Was man als Single erlebt haben muss (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.01.2016 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1314303
Anzahl Zeichen: 4329

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln / Nürnberg



Kategorie:

Freizeitindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit / Prüfdienstleister hält drei Klassen sinnvoll: Spielzeug, Freizeitgeräte und gewerblich genutzte Systeme (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland AG pruefungvondrohnen.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von TÜV Rheinland AG pruefungvondrohnen.jpg


"Heidi Klum ist Mutter, Model und Business-Frau. Sie ist alles, was ich auch erreichen will." - "Germany's next Topmodel" startet am Donnerstag, 4. Februar, auf ProSieben ...
Berlin, Fuerteventura, Mailand, Madrid, LA, New York, Sydney - und dann wieder LA. "Germany's next Topmodel - by Heidi Klum" fliegt ab 4. Februar 2016 um die Welt. Neben Heidi Klum reisen Creative Director Thomas Hayo und der neue Juror, Designer Michael Michalsky, mit. Noch nie

Trendsport Loopy Balls jetzt auf den AIDA Schiffen erlebbar (FOTO) ...
Loopy Balls sind die neue Trendsportart im AIDA Urlaub. In den kommenden Wochen werden sie auf zahlreichen Schiffen der AIDA Flotte eingeführt. Menschen rennen auf dem Sportaußendeck aufeinander los, prallen in der Mitte aufeinander und überschlagen sich rückwärts. Was sich gefährli

alltours bietetüber Ostern und im Mai zusätzliche Vollcharter auf die Kanarischen Inseln an (FOTO) ...
Aufgrund der starken Nachfrage für Urlaubsreisen auf die Kanarischen Inseln hat der Reiseveranstalter alltours seine Flugkapazitäten ausgeweitet. Das Unternehmen bietet in diesem Frühjahr ab Düsseldorf zusätzliche Vollchartermaschinen mit Germanwings und Eurowings nach Fuerteventura und

Fotomotiv Nummer 1 im Urlaub: Selfie statt Aussicht ...
Früher haben Daheimgebliebene bei Dia-Abenden nach dem Urlaub fast ein Land kennengelernt. Heute würden sie vor allem Selfies sehen: Denn das ist das Urlaubs-Fotomotiv Nummer eins der Deutschen. Das ergab eine aktuelle Umfrage von lastminute.de, dem Experten für Online Reise und Freizeit, für


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z