Weinberg/Koob: Verbot von E-Zigaretten im Jugendschutzgesetz ist ein deutliches Signal

Weinberg/Koob: Verbot von E-Zigaretten im Jugendschutzgesetz ist ein deutliches Signal

ID: 1314514
(ots) - E-Inhalationsprodukte gehören nicht in die Hände
von Minderjährigen

Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag ein
Konsum- und Abgabeverbot von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche.
Dazu erklären der jugendpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige
Berichterstatter, Markus Koob:

Marcus Weinberg: "Mit dem neuen Abgabeverbot von E-Zigaretten an
Minderjährige machen wir deutlich: E-Inhalationsprodukte sind
gesundheitsschädlich. Sie gehören nicht in die Hände von Kindern und
Jugendlichen. Studien belegen, dass beim Dampfen von nikotinhaltigen
und nikotinfreien E-Zigaretten krebsauslösende Stoffe freigesetzt
werden. Außerdem entstehen Partikel, die bis in tiefe Regionen der
Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen bewirken können. Die
Stoffe von E-Zigarettendampf beeinträchtigen die Lungenentwicklung
bei jungen Menschen. Zudem kann der anfängliche Gebrauch von
vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten Minderjährige dazu
verleiten, neue Reize zu suchen und auf herkömmliche Zigaretten
umzusteigen.

In der Bundestags-Anhörung haben die Expertinnen und Experten
deutlich gemacht, dass viele Menschen das Ausmaß der gesundheitlichen
Gefahr verkennen, weil der Konsum von E-Zigaretten im Vergleich zu
normalen Zigaretten weniger toxisch ist. Gleichwohl ist die
Gesundheitsgefahr in einem Umfang vorhanden, der es notwendig macht,
Kinder und Jugendliche davor zu schützen."

Markus Koob: "Mit der verabschiedeten Neuregelung des
Jugendschutzgesetzes ist es uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gelungen, die Balance zwischen notwendigem Kinder- und Jugendschutz
und einer zu großen Einschränkung erwachsener Konsumenten zu wahren.
Über das nun verabschiedete Angebots- und Abgabeverbot der
elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas hinaus hat die


CDU/CSU-Fraktion im parlamentarischen Verfahren auf die konsequente
Berücksichtigung der Sachverständigenmeinungen gedrungen. Mit einem
Entschließungsantrag fordern wir eine Ausdehnung des Angebots- und
Abgabeverbots auf herkömmliche Wasserpfeifen. Wasserpfeifen sind
keineswegs harmlose Wasserdampfprodukte. Auch in ihrem Dampf befinden
sich durch den stattfindenden Verbrennungsprozess krebserzeugende
Stoffe wie Schwermetalle und Kohlenstoffmonoxid. Sie sind daher wie
auch Tabakprodukte und E-Inhalationsprodukte nicht für Kinder und
Jugendliche geeignet.

Die nun erfolgte Anpassung des Jugendschutzgesetzes war ein erster
richtiger und wichtiger Schritt zu mehr Gesundheitsschutz von Kindern
und Jugendlichen. Der nächste wird im Verlauf des Jahres folgen."



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Datum: 29.01.2016 - 08:23 Uhr
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