Jobticket vom Arbeitgeber
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Statt mehr Gehalt vom Arbeitgeber ist oft für beide Seiten, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, die Nutzung eines geldwerten Vorteils lohnend.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig informiert in seiner Kanzlei in Mannheim über das steuerfreie Jobticket.
Sachwertbezüge für den Arbeitnehmer
Wenn ein vergünstigtes oder kostenfreies Jobticket vom Arbeitgeber gestellt wird, ist stets die Freigrenze für Sachbezüge im Blickpunkt. Übersteigen alle im laufenden Monat überlassenen Sachbezüge die Freigrenze von 44 Euro nicht, wird keine zusätzliche Besteuerung als Arbeitslohn anfallen. Übersteigt der geldwerte Vorteil der Summe der Sachbezüge die steuerliche Freigrenze, muss der gesamte Vorteil versteuert werden.
Um unter der Freigrenze zu liegen und damit eine Besteuerung zu vermeiden, sollte man in jedem Falle darauf achten, dass die Jobtickets monatlich ausgehändigt werden und die Zuzahlung des Arbeitgebers unter der Freigrenze von 44 ? liegt. Damit ergibt sich für den Arbeitnehmer monatlich tatsächlich 44 ? zusätzlich brutto für netto. Die Überlassung eines Jahrestickets ist nicht sinnvoll, da hier der Gesamtwert bereits im ersten Monat versteuert wird und ein Unterschreiten der 44 ? Freigrenze nicht möglich ist. Wird die Freigrenze von 44 ? für das Jobticket monatlich überschritten, lässt sich eine Pauschalversteuerung für den geldwerten Vorteil wählen. Die Versteuerung des Tickets erfolgt dann pauschal und ist frei von Leistungen zur Sozialversicherung.
Für weitere Fragen und Informationen zur 44-Euro-Freigrenze steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim





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Datum: 01.02.2016 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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