Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur AfD
ID: 1315695
bewusst fehlinterpretierend hinter dem Paragrafen 11 des Gesetzes
zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes -
das den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst regelt - versteckt, um
Menschen auf der Flucht von deutschen Polizisten einfach abknallen zu
lassen, ist vor allem eins: völlig durchgeknallt."
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Joachim Volk
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Datum: 01.02.2016 - 23:19 Uhr
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