Gütezeichen als Qualitätsprädikat beim Energie-Einkauf
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Basis für Vertrauensverhältnis in Geschäftsbeziehungen
Foto: Fotolia / Marco2811(firmenpresse) - sup.- Geschäftliche Beziehungen zwischen Firmen brauchen transparente und belastbare Rahmenbedingungen. Deshalb kann es wichtig sein, vor der Vergabe von Aufträgen oder vor dem Abschluss von Lieferverträgen verlässliche Erkenntnisse über den künftigen Handelspartner zu bekommen. Als Basis dieser Informationsbeschaffung dienen heute unter anderem zahlreiche Zertifizierungen, Audits, Gütekennzeichnungen und Prüfsiegel. Sie geben je nach Ausrichtung und Perspektive gesicherte Auskünfte z. B. über den Marktwert, das Qualitätsmanagement, die Kundenzufriedenheit bzw. über die soziale oder ökologische Verantwortlichkeit und Nachhaltigkeit des jeweiligen Unternehmens. Dabei gilt es natürlich, die Spreu vom Weizen zu trennen, sprich: neutral und nachvollziehbar überprüfte Kennzeichnungen von Expertisen unbekannter oder fragwürdiger Herkunft zu unterscheiden. Denn in diesem Bereich konkurrieren international anerkannte Normen bisweilen mit wenig aussagekräftigen Bewertungen ohne fachliche Grundlage.
Vor allem Firmen oder Gewerbebetriebe, die an ihrem Standort Tanks für leitungsungebundene Brennstoffe nutzen, sollten auf die qualitative Einordnung der Kennzeichnungen Wert legen. Denn zu deren Geschäftspartnern gehören auch die Energielieferanten, die die Tanks auf dem Werksgelände befüllen. Kommt es hier zu Unregelmäßigkeiten bei der Produktgüte, der Mengenerfassung oder der Abrechnung, kann dies zu schnell zu einer Schieflage beim betrieblichen Energiekosten-Management führen. Schon im Sinne eines langfristigen Vertrauensverhältnisses sollte deshalb bei der Auftragsvergabe an einen Brennstoffanbieter auf das anerkannte RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) geachtet werden. Lieferanten mit diesem Prädikat stellen sich freiwillig einer fortwährenden Kontrollinstanz in Form unabhängiger Gutachter. Diese Experten überwachen Leistungen und Betriebsabläufe der Händler inklusive der Warenbeschaffenheit sowie der Lager, der Fahrzeuge und der Liefertechnik konsequent nach strengen Qualitätsvorgaben (www.guetezeichen-energiehandel.de). Da diese Prüfungen stets auch die Eichung und die Funktionsfähigkeit der Messgeräte zur Tankbefüllung umfassen, sichern sie die technischen Voraussetzungen für vereinbarungsgemäße Liefermengen.
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Datum: 09.02.2016 - 12:00 Uhr
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