neues deutschland: Bundesregierung will Hartz-IV-Sanktionen verschärfen
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Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf
hervor, den das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hat, wie
die Tageszeitung "neues deutschland" (Samstagausgabe) berichtet.
Demnach können sich Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die eine
Arbeit aufgeben oder nicht antreten, über einen Zeitraum von vier
Jahren erstrecken. Konkret geht es um Ersatzansprüche bei
"sozialwidrigem Verhalten". Wer etwa aus personenbezogenen Gründen
gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen dreimonatigen
Zahlungssperre belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten
"wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit für alle
gezahlten SGB II Leistungen", wie der Sozialrechtler Harald Thomé in
seiner Stellungnahme schreibt, die "neues deutschland" vorliegt.
Gegenüber der Zeitung prognostizierte Thomé, dass die Jobcenter "in
fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit
Rückerstattungsforderungen überziehen werden".
Auf nd-Nachfrage wollte ein Sprecher des federführenden
Bundesarbeitsministeriums die strittigen Punkte nicht dementieren.
Man werde "zum jetzigen Zeitpunkt nicht tief einsteigen (...) in die
Exegese von Gesetzentwürfen, deren parlamentarische Beratung noch
ansteht". Die Regelungen im Gesetzentwurf stünden "zunächst für sich
und werden auch ausführlich begründet", so der Sprecher.
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Datum: 12.02.2016 - 13:18 Uhr
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