Die Kosten einer Kündigungsschutzklage
ID: 1320561
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage bemessen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird nach dem Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers berechnet. Wer also regelmäßig mehr verdient, hat auch höhere Kosten. Hier sind allerdings auch die Abfindungen entsprechend der oben aufgeführten Berechnung deutlich höher.
Zu Grunde gelegt wird der dreifache Bruttomonatslohns des gekündigten Arbeitnehmers.
Rechenbeispiele für den Streitwert und die dadurch entstehenden Anwaltskosten:
Bruttomonatsgehalt 2000 EUR = Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Höhe von 6000 EUR. Dabei entstehenden Anwaltskosten in Höhe von 1005,55 EUR (inklusive 19 % MwSt.). Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 272 EUR. Kostenrisiko gesamt: 1397,55 EUR.
Bruttomonatsgehalt 4000 EUR = Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Höhe von 12.000 EUR und die Kosten des Anwalts nach der Gebührentabelle 1588,65 EUR. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 392 EUR. Kostenrisiko gesamt 1980,65 EUR.
Muss das Arbeitsgericht Zeugen vernehmen (sehr selten), sind diese Kosten (Reisekosten des Zeugen etc.) von der unterlegenen Seite zu zahlen. Das gilt auch für Kosten eines Sachverständigengutachtens (noch seltener).
Sollten die Parteien den Kündigungsschutzprozess durch einen Abfindungsvergleich beenden, erhöhen sich hierdurch die Anwaltsgebühren weiter. Die Gerichtskosten entfallen in diesem Fall. Ein Vergleich wird regelmäßig nur dann geschlossen, wenn er sich finanziell lohnt. Das kann man sich vorher ausrechnen.
Fazit:
Da die Höhe der erzielten Abfindung regelmäßig ein Vielfaches des Bruttomonatsgehalts beträgt, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nahezu immer.
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Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest.
27.1.2016
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