Spartipps für junge Selbstständige. Tarifvergleich lohnt sich

Spartipps für junge Selbstständige. Tarifvergleich lohnt sich

ID: 132126

Die Liste der fixen Ausgaben ist bei den Deutschen oft lang. Das spornt an, unnötige Kosten einzusparen. Wenn es um die Gesundheit oder das eigene Auto geht, kommt jedoch niemand um die Pflichtversicherung herum. Doch auch hierbei lässt sich sparen. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de verrät, wie sich durch clevere Preisvergleiche bares Geld sparen lässt.



(firmenpresse) - Die Liste der fixen Ausgaben ist bei den Deutschen oft lang. Das spornt an, unnötige Kosten einzusparen. Wenn es um die Gesundheit oder das eigene Auto geht, kommt jedoch niemand um die Pflichtversicherung herum. Doch auch hierbei lässt sich sparen. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de verrät, wie sich durch clevere Preisvergleiche bares Geld sparen lässt.

Bei den Kfz-Versicherungen lassen sich durch einen Wechsel des Anbieters mehrere Hundert Euro einsparen. Wichtig ist nur, die Kündigungsfrist bis zum 30. November einzuhalten. Wer zu lange bei derselben Versicherung ist, verliert schnell den Überblick der Preisentwicklung auf dem Kfz-Markt. Ein Blick ins Internet lohnt sich. Neukunden erhalten oftmals sehr günstige Tarife und weitere Rabatte für einen Online-Vertragsabschluss.

Die Krankenversicherung zu wechseln, gestaltet sich da schon ein wenig schwieriger. Doch es gibt auch hier großes Einsparpotenzial. Für junge Selbstständige lohnt sich beispielsweise der Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) von Tarifen und ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Denn in der gesetzlichen wird bei Jungunternehmern pauschal mit einem Mindest-Gewinn von 1.890 Euro im Monat gerechnet. Davon zahlt der Selbstständige 14,3 Prozent. Das sind mindestens 270 Euro monatlich, egal wie hoch sein Einkommen wirklich ist.

Für geringverdienende Selbstständige gibt es eine extra niedrige Beitragsbemessungsgrenze. Hierfür muss nur ein Antrag gestellt werden. Jedoch besteht beim ermäßigten Beitragssatz von 14,3 Prozent kein Anspruch auf Krankengeld. Dies ist nur beim normalen Beitragssatz von 14,9 Prozent oder durch Abschluss eines gesetzlichen Wahltarifs möglich.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/krankenversicherung-und-auto-%E2%80%93-wo-junge-selbstaendige-sparen-koennen/331976.html


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Datum: 02.11.2009 - 11:08 Uhr
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