friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Anleger müssen Forderungen bis 29. März anmelden
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friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Anleger müssen Forderungen bis 29. März anmelden

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Für die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH wird der Totalverlust immer wahrscheinlicher. Das Amtsgericht Eschwege hat am 1. Februar das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 73/15).
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Datum: 19.02.2016 - 10:00 Uhr
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