GRP Rainer: Bewertung des Einzelfalls für erfolgreiche Selbstanzeige unerlässlich

GRP Rainer: Bewertung des Einzelfalls für erfolgreiche Selbstanzeige unerlässlich

ID: 1323677
(ots) - Der Druck auf Steuersünder wächst; die Gefahr
entdeckt zu werden, steigt. Für eine erfolgreiche Selbstanzeige wegen
Steuerhinterziehung ist eine genaue Bewertung des Einzelfalls
notwendig.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für
Steuersünder ist das Risiko entdeckt zu werden, kontinuierlich
gestiegen und wird u.a. durch den automatischen Informationsaustausch
von Bankdaten ab 2017 noch weiter steigen. Im Fall einer Verurteilung
drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Der
Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 1 StR
373/15) seine bisherige Rechtsprechung noch verschärft. Demnach liegt
schon bei einer Hinterziehungssumme ab 50.000 Euro eine
Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor, so dass
dann bereits eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Für die Höhe
des Strafmaßes sei aber auch die Bewertung des Einzelfalls
entscheidend.

Der Königsweg um einer Verurteilung zu entgehen, ist und bleibt
die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese ist nur möglich, wenn sie
vor der Entdeckung durch die Steuerbehörden gestellt wird. Damit sie
strafbefreiend wirken kann, muss sie außerdem vollständig und
fehlerfrei sein. Dazu ist eine genaue Bewertung der spezifischen
Umstände eines jeden Einzelfalls notwendig. Denn schon kleine Fehler
können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und weiterhin
eine Verurteilung droht.

Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien
dabei kaum zu überschauen und noch weniger zu überblicken. Daher
sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von
Musterformularen verfasst werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei
Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.



Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht
erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige
beauftragt werden. Sie können jeden Einzelfall genau bewerten und
wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten
muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer
erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei
höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der gemeinsam
mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.
html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Steuerrecht. Zu den Mandanten gehören nationale
und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle
Anleger und Privatpersonen.



Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com

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Datum: 22.02.2016 - 10:23 Uhr
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