Mit dem Investitionsabzugsbetrag den Gewinn reduzieren
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Der Investitionsabzugsbetrag ist ein populäres Instrument zur Steuergestaltung für kleinere Betriebe. Damit kann der Gewinn gemindert und die Steuerbelastung im Jahr des Abzugs reduziert werden.
Über den Investitionsabzugsbetrag informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim.
Die Wahl der Investition
Für den Investitionsabzugsbetrag muss kein Investitions- oder Finanzierungsplan aufgestellt werden. Eine rechtswirksame Bestellung wird nicht verlangt. Der Betrag wird für Güter angesetzt, die einerseits beweglich und anderseits einer Abnutzung unterliegen sowie zum Anlagevermögen zählen. Beispiele dafür sind: Autos, Transporter, Computer und Büromöbel in neuer oder gebrauchter Form. Neben der Funktionsbeschreibung der Güter sind auch die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefragt. Diese voraussichtlichen Kosten kann der Unternehmer oder Freiberufler nur ansetzen, wenn er sich konkret mit dem Investitionsgut auseinandergesetzt hat. Der Investitionsabzugsbetrag lässt sich auch noch bilden, wenn das Wirtschaftsgut bereits angeschafft ist, bevor der Antragsteller dafür steuerlich einen Investitionsabzugsbetrag eingereicht hat. Es ist unerheblich, ob der Unternehmer bereits bei Zeitpunkt des Kaufs beabsichtigt hat, einen Investitionsabzugsbetrag zu beanspruchen. Damit eröffnet sich für den Freiberufler oder den Unternehmer die Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags avisierte Steuernachzahlungen zu reduzieren.
Für weitere Fragen und Informationen zu den Vorteilen des Investitionsabzugsbetrags steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 24.02.2016 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
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Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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"Mit dem Investitionsabzugsbetrag den Gewinn reduzieren"
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