Kommission orientiert sich bei Anpassung des Mindestlohns an Tarifindex
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Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes im Zeitraum Dezember 2014 bis zum Februar
2016 um 2,6 % gestiegen. Wie die Mindestlohnkommission festgelegt
hat, wird sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen
Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientieren. Bei
dem bis spätestens zum 30. Juni 2016 bekanntzugebenden Beschluss
verwendet die Kommission die Veränderungsrate dieser Indexzeitreihe
vom Dezember 2014 bis zum Zeitpunkt des Beschlusses.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar
2015 in Deutschland hat die Bundesregierung eine ständige
Mindestlohnkommission berufen, zu deren Aufgaben unter anderem alle
zwei Jahre der Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns zählt. Das
Gesetz sieht vor, dass sich die Kommission dabei nachlaufend an der
Tarifentwicklung orientiert. Die Kommission hat entschieden, dass sie
für die Anpassungen des Mindestlohns ab dem Jahr 2018 in der Regel
die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre
verwenden wird.
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Datum: 01.03.2016 - 13:00 Uhr
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