Drohnen: EU plant Flugsicherheitsverordnung

Drohnen: EU plant Flugsicherheitsverordnung

ID: 1327848

(PresseBox) - Zum Umgang mit Drohnen, die auch im Veranstaltungsbereich immer mehr eingesetzt werden (z.B. für Filmaufnahmen, zur Beobachtung von Menschenmengen, Straßensituation usw.), plant die EU-Kommission eine Flugsicherheitsverordnung; EU-Regelungen gibt es bisher nur für Drohnen ab 150 kg. Die meisten Drohnen aber unterliegen bislang nur nationalen Vorschriften; hier fehlt es dann sowohl an einer EU-weiten Harmonisierung als auch an der Pflicht der Länder zur Anerkennung von Zulassungen und Genehmigungen in den anderen EU-Ländern.
Dem möchte die EU mit der angedachten neuen Verordnung nun Abhilfe schaffen.
Das Regelungskonzept sieht weiterhin drei Kategorien vor:
1.?Offen? soll der Betrieb von Drohnen mit geringem Risiko und max. 25 kg sein. Hier soll es dann noch eine Unterkategorie geben:
?Die ?harmlosen? Drohnen bis ca. 250 g. Der Betrieb dieser Drohnen wird nur getrennt von anderen Luftraumnutzern innerhalb festgelegter Zonen zulässig sein bzw. die jeweiligen Beschränkungen des Fluggebiets zu beachten haben. Vorgeschrieben wird voraussichtlich der Betrieb in Sichtweite und einer maximalen Flughöhe von 150 m. Außerdem sind die Einhaltung eines Mindestabstands von 50 m zu Personen sowie ein Überflugverbot für Menschenmengen (mehr als 12 Personen) geplant.
2.Ein ?spezifischer? Betrieb soll bei mittlerem Risiko eine nationale Betriebsgenehmigung benötigen, deren Erteilung eine eigene Bewertung der Sicherheitsrisiken des Gesamtsystems und der Maßnahmen zur Risikominimierung durch den Betreiber vorausgehen müssen.
3.Bei höherem Risiko ist eine umfassende ?Zulassung? durch die zuständigen Behörden ähnlich derer für Flugzeuge vorgesehen.
Darüber hinaus wird es in Zukunft Vorschriften geben müssen zu Fragen des Datenschutzes, des Schutzes der Privatsphäre der Überflogenen, Versicherungsfragen, Frequenzzuteilungen und letztlich auch Sicherheitsfragen.
Thomas Waetke


Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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Datum: 01.03.2016 - 16:36 Uhr
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