Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen - Erster Schritt: Wegfall von Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner
ID: 1328817
BKK Dachverband e. V. unterstützen die am heutigen Tag von der
RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs - kurz: Morbi-RSA.
"Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire
Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
zu sorgen", so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
"Die Verteilungswirkungen des Morbi-RSA führen zu einer
Ungleichbehandlung der Kassenarten. Benachteiligt sind insbesondere
die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und die Innungskrankenkassen.
Wir müssen daher die Zuweisungskriterien im Morbi-RSA
weiterentwickeln", fordert Elsner.
"Kurzfristig sollten daher die Zuschläge für
Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen", betont Franz
Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes e. V. Das heute vorgestellte
IGES-Gutachten belege eindeutig, dass es einer Berücksichtigung von
gesonderten Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr
bedarf, da der Finanzbedarf von EMG-Rentnern heute bereits im
Morbi-RSA abgebildet wird."
Krankenkassen mit vielen EMG-Rentnern hätten derzeit einen
finanziellen Vorteil, denn für einen EMG-Rentner zum Beispiel mit der
Diagnose Depression erhalte eine Kasse heute mehr Zuweisungen als ein
normaler Versicherter mit haargenau der gleichen Diagnose.
Die Streichung der EMG-Zuschläge sei sachgerecht und ohne viel
bürokratischen Aufwand umsetzbar, erklären Elsner und Knieps. Die
Politik sollte noch in dieser Legislaturperiode ein politisches
Signal setzen, um die Fehlentwicklungen im Morbi-RSA zumindest
teilweise zu beseitigen. Nach der Bundestagswahl 2017 müssten dann
weitere Reformschritte in die Wege geleitet werden.
Hintergrund:
EMG-Zuschläge sollten in der Zeit vor Einführung der
Morbiditätsausrichtung des RSA die krankheitsbedingt höhere
Ausgabenbelastung durch Erwerbsminderungsrentner kompensieren. Sie
wurden als eine Art "indirekter Morbiditätsindikator" genutzt und
sind mit Einführung des Morbi-RSA im Jahr 2009 grundsätzlich
hinfällig geworden. Die krankheitsbedingte Ausgabenbelastung wird
heute über die Morbidität erfasst. Trotzdem findet sich im heutigen
Morbi-RSA über die Bewertung der Erkrankungen hinaus nach wie vor das
Zuweisungs-Konstrukt für Erwerbsminderungsrentner. Dies führt zu
einer Mehrfachberücksichtigung dieses Merkmals und damit zu einer
ungerechtfertigten Mehrfachzuweisung für den gleichen Sachverhalt für
diese Personengruppe.
Im RSA-Jahresausgleich 2014 verzeichneten die AOKn eine
Überdeckung von +888 Millionen Euro, die Ersatzkassen hingegen eine
Unterdeckung von -433 Millionen Euro, die BKKn von -335 Millionen
Euro und die Innungskrankenkassen von -155 Millionen Euro. Diese
Zahlen belegen die Verzerrung des Wettbewerbes zwischen den
Krankenkassen.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Christine Richter, BKK Dachverband e. V.
Tel: 030/2700406-301, E-Mail: christine.richter@bkk-dv.de
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Datum: 03.03.2016 - 12:17 Uhr
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