Statement zum Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG)
ID: 1750662
den im Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) geplanten
Regelungen zur Verbesserung der Intensivpflege nicht teilen. "Es ist
ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000
Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt
werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt
werden könnten. Häufig unterbleibt jedoch dieser Versuch, da die
finanziellen Anreize zur Dauerbeatmung zu hoch und die zur Entwöhnung
zu gering sind. Gleichzeitig ist bekannt, dass nicht immer das
notwendige Fachpersonal in der ambulanten Betreuung der
Beatmungspatienten eingesetzt, aber abgerechnet wird. Versorgungs-
und Lebensqualität sowie die Chance auf Teilhabe der betroffenen
Patient*innen müssen wieder in den Vordergrund gerückt und
finanzielle Fehlanreize abgeschafft werden. Hierzu leistet der
Referentenentwurf einen wichtigen Beitrag. Klar muss aber auch sein,
dass die neuen Regelungen das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl
des Versorgungsortes nicht einschränken, hier muss der Gesetzestext
noch einmal präzisiert werden ", erklärt Franz Knieps, Vorstand des
BKK Dachverbandes.
Hintergrund-Informationen
Die Zahl der Intensivpflegedienste ist alleine zwischen Januar
2014 und Dezember 2016 um fast 25 Prozent und damit im Vergleich zur
Zahl anderer ambulanter Pflegedienste überproportional gestiegen. Die
Kosten für die Intensivpflege belaufen sich auf 15.000 bis 20.000
Euro pro Versicherten und Monat. Hochgerechnet sind dies bundesweit 2
bis 4 Milliarden Euro pro Jahr.
Der weitaus größte Teil der Betroffenen Patienten wird von der
Intensivstation nicht in ein Zentrum zur Beatmungsentwöhnung
entlassen, sondern kommt direkt in die häusliche Umgebung zurück oder
wird in außerklinische Intensivpflege-WGs verlegt. Diese Patienten
haben derzeit wenig Chance auf eine erfolgsversprechende Entwöhnung,
weil nach der Entlassung niemand mehr systematisch prüft, ob Weaning
eine reelle Option sein könnte.
Im Frühjahr 2019 hat die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) einen
Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung "Weaning" geschlossen. Damit
wird eine spezielle Versorgung der Patienten in Fachkliniken
ermöglicht, um sie von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Dem
Vertrag sind bereits etliche andere Kassen beigetreten und weitere
Verträge wurden mit Krankenhäusern geschlossen
Pressekontakt:
BKK Dachverband e.V.
Andrea Röder
Tel.: (030) 2700406-302
E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de
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Datum: 05.09.2019 - 12:41 Uhr
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