"Mit Sicherheit Spaß bei der Abi-Feier" - Expertengespräch der ERGO Versicherung
Wer zahlt, wenn ein Unfall passiert?
Abitur 2016 (Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe)(firmenpresse) - Endlich: Für viele Abiturienten geht im Frühjahr eine lange Schulzeit zu Ende. Den erfolgreichen Abschluss wollen sie natürlich gebührend feiern. Dabei läuft nicht immer alles glatt - gerade in Feierlaune können kleinere oder größere Unfälle geschehen. Ob eine Abi-Feier als Schulveranstaltung zählt und wann die gesetzliche Unfallversicherung greift, weiß Rudolf Kayser, Unfallexperte bei der ERGO Versicherung.
Die Abschlussfeier der Abiturienten findet meist als Fest in der Schule statt. Ist sie deshalb eine Schulveranstaltung?
Generell gilt eine Veranstaltung als Schulveranstaltung, wenn entweder die Schule sie selbst organisiert oder sie in Absprache mit der Schulleitung geplant und durchgeführt wird. Dazu zählen der normale Unterricht sowie Seminare, die außerhalb des Stundenplans in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stattfinden können. Außerdem mehrtägige Veranstaltungen, die von der Schule organisiert sind. Darunter fallen beispielsweise Klassenausflüge, Schulfeste oder Klassenreisen wie Skikurse oder Studienfahrten. Wenn die Abschlussfeier der Abiturienten mit der Schulleitung abgesprochen ist und die Lehrer dabei Aufsicht führen, dann zählt das Fest ebenfalls als Schulveranstaltung. Die Schüler haben dann vorab ein Gespräch mit der Schulleitung und stellen ihre Vorschläge zur Rahmenhandlung vor. Typisch sind beispielsweise Wettspiele zwischen Abiturienten und Lehrern oder nur zwischen den Lehrern. Wichtig ist: Bei einer Abi-Fete in der Schule herrscht Alkoholverbot - das gilt auch für die feierlustigen Abiturienten.
Wenn während der Abi-Feier ein Unfall geschieht: Wer übernimmt dann die Kosten?
Die gesetzliche Unfallversicherung haftet für Unfälle und deren Folgen, die im Rahmen einer Schulveranstaltung oder einer gemeinsam mit der Schule geplanten Veranstaltung vorkommen. Der Versicherungsschutz gilt bereits auf dem Schulweg. Auch der Weg zwischen der Schule und beispielsweise dem Schwimmbad für den Sportunterricht ist versichert. Wenn die Schulleitung die Abi-Fete genehmigt hat, dann deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch hier mögliche Unfallfolgen ab. Verletzt sich ein Schüler zum Beispiel bei einem der Wettspiele am Bein, übernimmt die gesetzliche Versicherung die Kosten für Behandlungen bis hin zu Reha-Maßnahmen. Aber: Verlässt ein Schüler unerlaubt während der Abi-Fete das Schulgelände oder verletzt sich ein Abiturient, der zum Beispiel trotz Verbots unter Alkoholeinfluss steht, kann er nicht mit der Unterstützung der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen.
Was geschieht, wenn die Abiturienten einen unangekündigten Abi-Streich durchführen, also ohne die Schulleitung vorab zu informieren?
Planen die Abiturienten einen Streich, der privat organisiert ist und unangekündigt stattfindet, hat das mit einer Schulveranstaltung nichts mehr zu tun. Daher besteht dann auch kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Bricht sich jemand bei diesem Streich beispielsweise ein Bein, hilft zunächst die gesetzliche Krankenversicherung. Der Verletzte kann aber auf Folgekosten sitzen bleiben, zum Beispiel weil die Krankenkasse Physiotherapie nur begrenzt verordnet hat. Hier springt eine private Unfallversicherung ein: Sie bietet zum Beispiel Krankenhaus-Tagegeld oder unterstützt mit Reha-Maßnahmen, sodass einer schnellen Genesung nichts im Wege steht. Wichtig zu wissen: Rund zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Wer also neben Arbeit und Schule sehr aktiv ist, für den ist eine private Unfallversicherung unerlässlich.
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Datum: 09.03.2016 - 11:05 Uhr
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