Die Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag läuft überwiegend ins Leere / Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. mahnt dringend eine greifbare Lösung an
ID: 1333566
Alltagskompetenz haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus der
Pflegeversicherung. Darauf macht die Bundesvereinigung der
Senioren-Assistenten Deutschland e. V. (BdSAD) aufmerksam. Doch
obwohl laut aktuellem AOK Pflegereport 2016 rund 73 Prozent der
Betroffenen darüber informiert sind, nehmen nur 17,6 Prozent
entsprechende Unterstützung in Anspruch. Woran liegt's?
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch,
erklärte dazu bei der Vorlage des Reports: "Ein Grund liegt ganz
sicher in der Komplexität der Pflegeleistungen. Nicht nur, dass es
eine Vielzahl verschiedener Leistungsformen gibt, oft sind auch deren
Bezeichnungen unverständlich bis irreführend." Weiter führte er aus:
"Um die Leistungsinanspruchnahme zu erleichtern, müssen wir auch die
Leistungen flexibler und einfacher gestalten." Die BdSAD hört diese
Worte gern, sieht momentan aber vor allem die Bundesländer unter
Zugzwang.
Professionelle Dienstleister werden dringend benötigt, aber
zugleich behindert
Die zuständigen Länderministerien sind es nämlich, die bis heute
keine rechtsverbindlichen Verordnungen erlassen haben, um zusätzliche
Anbieter für die gezielte Unterstützung im Alltag (bisher
"niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote") zuzulassen.
"Genau diese Leistung aber wird durch qualifizierte
Senioren-Assistenten, zertifiziert nach dem 'Plöner Modell',
hochprofessionell und gemäß unserer Statuten qualitätsgesichert
abgedeckt", sagt Sigrid Zimmer, Vorstandsvorsitzende der BdSAD. Doch
ohne Zulassung können die selbständig und als Einzelunternehmer
arbeitenden Senioren-Assistenten bislang nicht bei den Kassen
abrechnen, obwohl der gesetzliche Anspruch für die Pflegebedürftigen
schon seit Januar 2015 besteht. "Nur die ambulanten Dienste, die
zuvor schon zugelassen waren, dürfen bislang entsprechende Leistungen
bei der Pflegeversicherung abrechnen", so Zimmer. "Oder aber
gemeinnützige Organisationen für die Leistung ihrer ehrenamtlich
tätigen Helfer." Dieser Umstand stellt nach ihren Worten eine
deutliche Wettbewerbsbenachteiligung für ihren qualifizierten
Berufsstand dar. Leidtragende sind alle Leistungsberechtigten, weil
andere professionelle Kräfte speziell für die Unterstützung im Alltag
landauf, landab kaum in Sicht sind.
Obwohl die zuständigen Ministerien, Länderbehörden und
Versicherungen immer wieder betonen, wie sehr ihnen das Wohl der
Versicherten am Herzen liegt und wie wichtig eine qualitativ
hochwertige, professionelle Dienstleistung ist, bewegt sich nichts.
Massive Kritik auch von anderen Organisationen
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte kürzlich an,
dass die bürokratischen Hürden sowohl Pflegende als auch
Pflegebedürftige abschrecken, Leistungen überhaupt in Anspruch zu
nehmen. Da stimmt es keineswegs fröhlich, dass ausgerechnet das
Bundesversicherungsamt (BVA) kürzlich allen Leistungsberechtigten
dazu geraten hatte, in dieser unklaren Situation ihren Anspruch auf
die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen gemäß SGB XI "aus
Sicherheitsgründen" schriftlich bei der Pflegekasse zu beantragen.
"Die vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung der Pflegesituation beim
Versicherten wird so nicht erreicht", heißt es denn auch vom
Bundesverband Ambulante Dienste e. V. (bad).
"Die BdSAD wird sich weiter vehement für die Interessen und
gesetzlichen Ansprüche der Versicherten einsetzen und
Aufklärungsarbeit betreiben", betont Sigrid Zimmer. Auf der
Jahrestagung ihres Berufsverbandes in Fulda wurde deshalb jüngst
beschlossen, einen bundesweit besetzten Arbeitskreis zu bilden, um
ein schnelles, koordiniertes und kooperatives Vorgehen in den Ländern
vorzubereiten.
Pressekontakt:
Thomas Bartel - Pressesprecher
Bundesverband der Senioren-Assistenten Deutschland e. V.
Telefon: 040 658 673 65
E-Mail: bartel@bdsad.de
Anschrift der Geschäftsstelle:
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
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Datum: 15.03.2016 - 13:01 Uhr
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