Fall Tom Sack: Große Strafkammer hat erhebliche Bedenken gegen Verfahrenseröffnung - Staatsanwaltschaft hat Hausaufgaben nicht gemacht
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg blamiert sich erneut im Vorgehen gegen den Künstler und mutmaßlichen Kunstfälscher Tom Sack aus Rinteln bei Hannover.
Die Kammer hat der Staatsanwaltschaft zunächst die freiwillige Rücknahme der Anklage nahegelegt. Ein endgültiger Beschluss über den Fortgang des Verfahrens ist noch nicht erlassen worden.
Der Künstler, der vor dem existenzvernichtenden Ermittlungsverfahren auch als Kunsthändler tätig war, sieht sich in seinem Kampf gegen die Staatsanwaltschaft bestätigt. Er habe das Vorgehen der Ermittler zu Recht von Anfang an öffentlich angeprangert. Die Staatsanwaltschaft solle die Schelte der Großen Strafkammer nun zum Anlass nehmen, ihn endlich in Ruhe zu lassen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände und den damit verbundenen Rufschaden sah er sich jedoch bald gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Er ist deshalb heute nur noch künstlerisch tätig. Tom Sack lebt in fester Partnerschaft und hat zwei Kinder.
Tom Sack, freischaffender Künstler
Anschrift: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955, 0176/66500883
E-Mail: art(at)tomsack.com
Website: www.tomsack.com
Datum: 05.11.2009 - 12:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 133442
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Rinteln
Telefon: 05152/699955, 0176/66500883
Kategorie:
Kunst und Kultur
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.11.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 686 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fall Tom Sack: Große Strafkammer hat erhebliche Bedenken gegen Verfahrenseröffnung - Staatsanwaltschaft hat Hausaufgaben nicht gemacht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Tom Sack, freischaffender Künstler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).