Chefs verlassen sich beim Arbeitsschutz auf Hörensagen - haftungsrechtliche Konsequenzen sind vorprogrammiert
Entgegen der gängigen Meinung, Arbeitsschutzvorschriften sind nur für Großunternehmen, steuern sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unbewusst in eine Haftungsfalle. Denn die Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften gelten schon ab dem ersten Mitarbeiter. Allein das Ignorieren der Vorschriften kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro für den Arbeitgeber, aber auch für Vorgesetzte nach sich ziehen.
Damit es erst gar nicht soweit kommt, können diese mit einem „Stresstest“ für Arbeitsschutzvorschriften in kurzer Zeit ihre grundlegenden Verantwortlichkeiten prüfen. Die Arbeitsschutzexperten von riskoo stellen hierfür eine Checkliste zur Verfügung, die Verantwortlichkeiten, Pflichten, mögliche Bußgelder und Haftungsgefahren übersichtlich darstellt.
Stresstest – Haftungsfalle Arbeitsschutz(firmenpresse) - Viele Unternehmen resignieren beim unübersichtlichen und teilweise ausuferndem gesetzlichem Regelwerk zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Mittlerweile fällt selbst Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit eine Orientierung schwer. Zwar haben sich der Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen auf eine Neuausrichtung und Deregulierung geeinigt; mit einer zügigen Umsetzung darf aber niemand rechnen. Somit ist es kein Wunder, dass nur wenige Arbeitgeber und Führungskräfte über eingehende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. Laut einer Umfrage kennen Unternehmer und Vorgesetzte grob die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, doch 78 % der Befragten geben zu, dass sie sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen eher auf Hören-Sagen verlassen.
Unkenntnis der Rechtsvorschriften, schützt nicht vor Strafe. Fehlender Überblick kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Arbeitgeber und Vorgesetzte haben.
Dass beispielsweise schon die Unkenntnis über eine Unfallverhütungsvorschrift Führungskräfte in eine strafrechtliche Stellung katapultieren kann, entschied erst jüngst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Einer Bauhof-Leiterin wurde diese Unwissenheit als Verletzung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung vorgeworfen. Der Arbeitgeber oder Vorgesetzte kann sich bei fehlendem Wissen über die grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften nicht auf ein Gebotsirrtum berufen. In einem solchen Fall können die Berufsgenossenschaften und die gesetzlichen Unfallkassen ganz leicht Regressforderungen stellen. Und diese summieren sich bei einer schweren Verletzung oder einer Erwerbsminderung des Mitarbeiters, wie in diesem Streitfall, schnell zu einem sechsstelligen Betrag. Hinzu kommt, dass solche Regressforderungen von einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht nur selten aufgefangen werden. Am Ende haftet der Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstand oder der „verursachende“ Vorgesetzte privat und persönlich.
Dasselbe gilt auch, wenn sich die Leitungsfunktion auf mehreren Schultern verteilt. Die vergangenen Rechtsprechungen haben gezeigt: mitgehangen, mitgefangen. Die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sind fest mit dem zugesprochenen Weisungs- und Delegationsrecht des Vorgesetzten verbunden. So wurde bei einem tödlichen Arbeitsunfall in der Produktion auch schon einmal der Marketing-Chef aufgrund seiner organisatorischen Einbindung in die Geschäftsleitung wegen fahrlässiger Tötung, neben vier weiteren Verantwortlichen, verurteilt.
Mit dem „Stresstest“ für Arbeitsschutzvorschriften die grundlegenden Verantwortlichkeiten prüfen.
Gerade kleinere Firmen und Arbeitgeber mit nur wenigen Mitarbeitern haben selten die Ressourcen für den Aufbau eines sogenannten Governance, Risk & Compliance-Systems um Rechtssicherheit zu erlangen. Hier ist es wichtig, sich auf die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen zu konzentrieren. Für den ersten Einstieg haben die Arbeitsschutzexperten von riskoo einen „Stresstest“ erarbeitet. Über eine branchenunabhängige Checkliste kann in kurzer Zeit jeder Arbeitgeber und Vorgesetzte selbst prüfen, welchen arbeitsschutzrechtlichen Grundforderungen das Unternehmen und er selbst unterliegen.
Den „Stresstest – Haftungsfalle Arbeitsschutz“ gibt es kostenfrei im Internet (PDF) oder kann über teilnehmende Berufs-, Innungs- und Unternehmensverbände sowie Krankenkassen (Stichwort: Firmenkunden, betriebliches Gesundheitsmanagement) in gedruckter Variante bezogen werden.
Mit der ergänzenden Online-Gefährdungsbeurteilung von riskoo können insbesondere Arbeitgeber bis 10 Mitarbeiter über eine Risiko- und Gefährdungsanalyse ihre branchentypische Regelkonformität mit den Arbeitsschutzvorschriften überprüfen. War die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bis vor zwei Jahren nur ein Thema für Unternehmen ab 11 Mitarbeitern, muss diese seit 2013 bei allen Arbeitgebern ab dem ersten Mitarbeiter vorliegen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über uns Â
Die riskoo GmbH & Co. KG ist ein junges Karlsruher Technologieunternehmen, das in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit eine namensgleiche Online-Gefährdungsbeurteilung entwickelte. Ursprünglich für den Hausgebrauch der Arbeitsschutzexperten geplant, zeigte sich schnell das Potential für Arbeitgeber und Unternehmensverantwortliche. Die Web-Anwendung kommt mittlerweile in Hunderten kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Behörden zum Einsatz. Die Online-Gefährdungsbeurteilung von riskoo entlastet nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch Mitarbeiter und Vorgesetzte bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften.
Thomas Lochner
Projektmanagement & Marketing
Lise-Meitner-Straße 19
76275 Ettlingen
0172 – 72 435 73
lochner(at)ka-network.de
Datum: 17.03.2016 - 08:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1334540
Anzahl Zeichen: 4886
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Personalmanagement
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 795 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Chefs verlassen sich beim Arbeitsschutz auf Hörensagen - haftungsrechtliche Konsequenzen sind vorprogrammiert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
riskoo GmbH & Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Jobtour medical bietet medizinische Personaldienstleistung und entwickelt individuelle Lösungen durch Personalüberlassung sowie Personalvermittlung. Bei der Preisverleihung konnte sich das Unternehmen aus Baden-Baden gegen 196 Einreichungen behaupten und war am Ende einer von vier Preisträger
Eine Gefährdungsbeurteilung für die stationäre und ambulante Pflege einfach online erstellen ...
Auch Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen für ihre Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erstellen und dokumentieren. Mit wenig Aufwand und der aktiven Unterstützung von Arbeitsschutzexperten gelingt dies mit der Online-Gefährdungsbeurteilung von www.ri
Weitere Mitteilungen von riskoo GmbH & Co. KG
Personalberater – die Experten für eine optimale Stellenbesetzung ...
Je höher die gewünschte Qualifikation eines neuen Mitarbeiters sein soll, desto schwieriger ist es, einen passgenauen Kandidaten zu finden. Aufgrund des gegenwärtigen Kandidatenmarktes ist die Personalsuche meist derart zeitaufwändig, dass es nur wenigen Unternehmen gelingt, sie selbst erfolgrei
Dennis Lauterbach neuer Gebietsleiter für ERIMA Region Nordbayern/Franken ...
Lauterbach – er stammt aus Oberfranken – kommt aus dem Einzelhandel und ist seit Jahren in der Sportartikelbranche tätig. Für seine neue Tätigkeit bringt er damit die entsprechenden Branchenkenntnisse mit. Nach seiner Ausbildung sammelte er neun Jahre lang als Verkaufsleiter bei einem oberfrÃ
CeBIT 2016: Talents Connect präsentiert die führende Matching-Technologie ...
Köln, 8. März 2016 – Die wichtigste Digitalmesse der Welt widmet Startups eine ganze Halle unter dem Titel „SCALE11“. Auf der CeBIT 2016 in Hannover zeigen vom 14. bis 18. März rund 350 junge Technologie-Firmen wie sie die Zukunft gestalten wollen. Das Team von Talents Connect präsentiert




