Band bricht Auftritt ab? wer hat welche Ansprüche?

Band bricht Auftritt ab? wer hat welche Ansprüche?

ID: 1337294
(PresseBox) - Die Band Scorpions musste ihr Konzert in Hamburg aufgrund einer Erkältung ihres Sängers nach 30 Minuten abbrechen, die Stimme war weg.
Es kommt oft vor, dass Veranstaltungen vorzeitig abgebrochen werden oder schon gar nicht erst stattfinden ? wer hat dann gegen wen welche Ansprüche?
Verhältnis Veranstalter ? Künstler
Ein Künstler macht sich gegenüber dem Veranstalter nur dann schadenersatzpflichtig, wenn er schuldhaft gehandelt hat. Wird der Künstler aber ?einfach? krank, handelt er nicht schuldhaft. Das wäre ggf. anders, wenn er am Vorabend des Konzerts eine Schlägerei anzettelt und dabei verletzt wird.
Ob der Künstler bei Krankheit seine Gage erhält, ist eine andere Frage, dies hängt u.a. von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Verhältnis Veranstalter ? Besucher
Besucher haben Anspruch auf Rückerstattung ihres bezahlten Eintrittsgeldes, wenn das Konzert schon gar nicht stattfindet oder frühzeitig abgebrochen wird. Würde der Abbruch erst wenige Minuten vor dem eigentlichen Ende erfolgen, würde auch kein Erstattungsanspruch bestehen.
Das Risiko, die Veranstaltung absagen und Eintrittsgelder zurückzahlen zu müssen, liegt grundsätzlich beim Veranstalter. Das ist bspw. auch dann der Fall, wenn die Band sich vor dem Auftritt zerstreitet und auflöst.
Hier kann dem Veranstalter ggf. der Abschluss einer sog. Ausfallversicherung helfen.
Ob Besucher einen Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter haben (z.B. vertaner Urlaub, Fahrtkosten, Hotelkosten?), hängt auch wieder vom Verschulden ab: Muss der Künstler abbrechen, weil er krank geworden ist, kann der Veranstalter naturgemäß nichts dafür, also macht er sich auch nicht schadenersatzpflichtig.
Verhältnis Veranstalter ? Dienstleister
Der Veranstalter hat ja auch Verträge mit der Security, dem Vermieter usw. geschlossen.
Auch diese Dienstleister können grundsätzlich nichts dafür, wenn der Künstler das Konzert abbricht; dies liegt auch im Risikobereich des Veranstalters, d.h. er muss trotzdem die Miete usw. bezahlen. Unter Umständen hat er ein Storno-Recht oder kann den Vertrag aufgrund gesetzlicher Kündigungsrechte noch kündigen.


Auch bei solchen Schäden kann dem Veranstalter ggf. der Abschluss einer Ausfallversicherung helfen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  eCatalog Conference 2016? Marketing meets Engineering Cintellic-Studie: Digital Consumer 2016
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.03.2016 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1337294
Anzahl Zeichen: 3165

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Marketing & Werbung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 685 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Band bricht Auftritt ab? wer hat welche Ansprüche?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z