Neue Mindestlöhne treten in Kraft

Neue Mindestlöhne treten in Kraft

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Neue Mindestlöhne treten in Kraft



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Heute sind die Mindestlohn-Verordnungen für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und das Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger verkündet worden. Sie treten am Tag nach der Verkündung (24. Oktober 2009) in Kraft. Dazu erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz:
Gerecht entlohnte Arbeit ist ein Gebot der Menschenwürde. Zwei weitere Branchen sind von nun an durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt. Mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnungen in den Branchen der Bergbauspezialarbeiten und der Wäschereidienstleistungen ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit in Deutschland getan. Die Verordnungen bilden den Abschluss des im Frühjahr dieses Jahres eingeschlagenen Weges für diese Branchen. Am 24. April waren sie in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen worden.
Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es bereits seit 2003 Mindestlöhne auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages. Die nunmehr erlassene fünfte Mindestlohn-Verordnung in dieser Branche sichert die weitere Teilhabe aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk an dem Tarifvertrag und seiner schützenden Wirkung.
Die neu vereinbarten Mindestlöhne tragen zu fairen Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen bei und schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In den drei Branchen profitieren insgesamt über 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihnen.
Ich freue mich sehr, dass wir immer mehr Menschen zu fairen Löhnen verhelfen können. In dieser Legislaturperiode wurden für über zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mindestlöhne festgesetzt. Dies zeigt, dass sich unsere Politik ganz konkret für die Menschen auszahlt.


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Redaktion: Thomas Reiter, Enno BoltenUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 06.11.2009 - 05:48 Uhr
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