German Pellets Pleite zieht weitere Insolvenzen nach sich
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German Pellets Pleite zieht weitere Insolvenzen nach sich

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft German Pellets GmbH wurde inzwischen über sieben Tochterfirmen oder konzernnahe Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der Pleite der Muttergesellschaft German Pellets GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html) am 10. Februar folgten weitere Insolvenzanträge. Nachdem zunächst die German Pellets Sachsen GmbH, die German Pellets Genussrechte GmbH, die German Pellets Beteiligungs GmbH und die German Pellets Supply GmbH & Co. KG betroffen waren, folgten zuletzt noch die German Pellets Horse Pellets GmbH (Az.: 580 IN 142/16), die German Pellets Trading GmbH (Az.: 580 IN 143/16) sowie die Südpell GmbH (Az.: 580 IN 108/16). Es wird dabei auch immer deutlicher, dass ein enges Firmengeflecht rund um die German Pellets GmbH aufgebaut wurde.
Die Anleger der Anleihen und Genussreche müssen unterdessen weiter um ihr Geld fürchten. Bislang steht noch nicht fest, ob ein reguläres Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird. Sollte dies der Fall sein, könnte es sich über Jahre hinziehen und die Anleger bleiben während dieser Zeit im Ungewissen, mit welcher Insolvenzquote sie rechnen können. Von finanziellen Verlusten müssen sie allerdings ausgehen. Es besteht auch die Hoffnung, dass sich ein Investor für das insolvente Unternehmen findet. Was dann aus den Anleihen und Genussrechten wird und welchen Anteil die Anleger dann möglicherweise zur Sanierung beitragen sollen, ist ungewiss. Insgesamt stehen Anlegergelder in Höhe von rund 260 Millionen Euro im Feuer. Am 1. April wäre eigentlich eine Anleihe zur Rückzahlung fällig. Daraus wird jedoch nichts.
Um ihr Geld zu schützen, sollten die Anleger daher selbst aktiv werden. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. In Betracht kommen sowohl Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen z.B. wegen Prospektfehlern als auch gegen die Vermittler / Berater, falls sie die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihre Investition aufgeklärt haben.
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Datum: 31.03.2016 - 11:00 Uhr
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