Anfängerfehler bei der Unternehmensgründung
ID: 1339527
Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit. Der Existenzgründer
steht vor einer Vielzahl von offenen Fragen. Eine der wichtigsten
Fragen ist:
Welche Rechtsform passt zu mir und meiner Geschäftsidee?
"Vielen angehenden Jungunternehmern ist überhaupt nicht bekannt,
welche Unternehmensformen für eine selbständige Tätigkeit zur
Verfügung stehen und welchen Gestaltungsspielraum es da gibt", weiß
Notar Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Oft
scheinen andere Fragen dringender, dabei ist die Wahl der richtigen
Rechtsform die Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens. Allzu
leicht können die Weichen gleich zu Beginn des Unternehmerdaseins
falsch gestellt werden. Solche Anfängerfehler haben lange und
weitreichende Folgen.
Dabei leistet der Notar die nötige Aufklärung: "Die Auswahl an
Rechtsformen ist groß: sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen
börsennotierten Aktiengesellschaft", erläutert Uerlings. Zwei
Grundformen sind für den Anfang zu unterscheiden: der Einzelkaufmann
und die Personengesellschaften einerseits sowie die
Kapitalgesellschaften andererseits. Diese Grundformen unterscheiden
sich vor allem in punkto Haftung und Vertretung des Unternehmens.
"Prinzipiell gilt für Personengesellschaften: Alle handeln und
haften gemeinsam", erläutert Notar Uerlings. Bei diesen
Gesellschaften, zu denen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Kommanditgesellschaft
(KG) gehören, müssen die Gesellschafter generell mit ihrem
Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft geradestehen. Eine
solche persönliche Haftung der Gesellschafter gibt es bei
Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. In dieser Rechtsform kann
das Unternehmerrisiko auf das sogenannte Stamm- bzw. Grundkapital
begrenzt werden. Gleichzeitig muss dieses Startkapital aber auch bei
der Gründung der Gesellschaft vorhanden sein. So muss für die in
Deutschland besonders beliebte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) ein Stammkapital von nominal 25.000 EUR aufgebracht werden,
wovon bei Bargründungen aber nur die Hälfte sofort eingezahlt werden
muss. Man kann also auch mit 12.500 EUR eine GmbH gründen. Für wenig
kapitalintensive Tätigkeiten kann auf die Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) zurückgegriffen werden, die entsprechend weniger
Stammkapital haben kann.
"Ein Patentrezept für die richtige Rechtsform gibt es nicht", so
Notar Uerlings. "Es kommt immer darauf an: zum Beispiel auf den
Unternehmensgegenstand, die Zahl der Gesellschafter, den
Kapitalbedarf, die Wachstumspläne, die Mitarbeiterbeteiligung und
auch darauf, wie risikoreich die unternehmerische Tätigkeit ist",
erläutert Uerlings. Aufgrund dieser Vielzahl von Faktoren ist es nur
einleuchtend, dass es bei der richtigen Wahl der Rechtsform immer um
eine Entscheidung im Einzelfall geht, die gut überlegt und durch
fachkundige Berater wie Ihren Notar begleitet sein muss.
Neben der Gründung des Unternehmens sorgt der Notar auch dafür,
dass alle erforderlichen Eintragungen im Handelsregister vorgenommen
werden. Das Fazit von Notar Uerlings fällt daher eindeutig aus:
"Lassen Sie sich und ihr Unternehmen beraten, ob die gewünschte
Rechtsform auch zu Ihnen passt."
Pressekontakt:
Rheinische Notarkammer
Burgmauer 53
50667 Köln
T:+49 (0) 221 2 57 52 91
F:+49 (0) 221 2 57 53 10
E:info@rhnotk.de
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Datum: 31.03.2016 - 17:57 Uhr
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