German Pellets: Insolvenzeröffnung wohl am 01. Mai 2016
Insolvenzeröffnung bei German Pellets soll erst zum 01. Mai 2016 erfolgen. Mehr Zeit, um das Unternehmen zu retten
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB(firmenpresse) - München, Berlin 01. April 2016 – Wie das Handelsblatt berichtet, soll die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den insolventen Holzpellets-Hersteller German Pellets GmbH wohl erst zum 01. Mai 2016 eröffnet werden. Dies verschafft der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Schmudde dringend benötigte Zeit, um potentielle Investoren für das Unternehmen zu finden.
Nach eigenen Angaben soll Frau Schmudde derzeit mit rund 30 Interessenten engere Gespräche aufgenommen haben. Im Focus wünden jedoch nur kapitalstarke Unternehmen, die einen Weiterbetrieb des Unternehmens gewährleisten könnten.
Sollte es der Insolvenzverwalterin nicht gelingen, das Unternehmen zu retten, droht ein Totalverlust für tausende von Anlegern, die Anleihen und Genussscheine der German-Pellets-Gruppe erworben haben.
Parallel hierzu gehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock gegen den Gründer und Geschäftsführer Peter Leibold weiter. Die Ermittlungen richten sich auf eine mögliche Unterschlagung von 27 Millionen Euro zu Lasten eines Finanziers und auf den Verdacht der Insolvenzverschleppung, der Untreue, des Bankrotts und der Steuerhinterziehung. Auch der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, Hans-Dieter Alt, steht weiter im Fokus der Ermittlungen wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Wie CLLB Rechtsanwälte bereits Mitte März 2016 mitteilte, verfolgen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung sowohl gegen Herrn Peter Leibold als Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen als auch gegen Herrn Alt als verantwortlichen Abschlussprüfer für die German Pellets GmbH.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de, Web: www.cllb.de
Datum: 04.04.2016 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1340214
Anzahl Zeichen: 1921
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.04.2016
Diese Pressemitteilung wurde bisher 598 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"German Pellets: Insolvenzeröffnung wohl am 01. Mai 2016"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Klage war so etwas wie der letzte Joker für eine Zockerin, die im Online-Casino viel Geld verspielt hatte. Und der Joker hat gestochen. Die Titanium Brace Marketing Ltd., Anbieterin des Online-Casinos ?Drückglück?, muss ihr die verlorenen Einsätze zurückzahlen ? mehr als 58.000 Euro. Das h
Cybersicherheit: Payback Punkte gestohlen! ...
Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits über den Punkteklau bei Payback aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen berichtet. Nunmehr hat CLLB Rechtsanwälte für eine Vielzahl geschädigter Payback-Kunden mehrere Klagen vor dem zuständigen Landgerich
CLLB Rechtsanwälte reichen für Spieler Klage gegen Sportwettenbetreiber ein. ...
Die auf die Vertretung von Geschädigten illegaler Online-Casinos spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB vertritt bereits zahlreiche Mandanten, die bei illegalen Online-Glücksspielen zum Teil erhebliche Beträge verloren haben. Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt darin, dass dem nunm
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Höhe der Beamtenpension - Regelung verfassungsgemäß ...
Im Beamtenrecht stellt sich die Frage, welche Besoldung für die Höhe der Pension eines Beamten maßgeblich ist. Der Gesetzgeber hat in den Versorgungsgesetzen bestimmt, dass das zuletzt ausgeübte Amt maßgeblich ist. Dies allerdings nur, wenn das Amt auch zwei Jahre vor der Pensionierung bereits
Weiterbildung im Arbeitsrecht ...
Unser Seminar schult Sie in den Grundlagen des Arbeitsrechts: > Geringe Kompetenzen und Motivation der Mitarbeiter -Was tun? > Persönliche Hürden und Ablehnung- Psychologische Spiele erkennen und richtig damit umgehen > Das müssen Sie wissen - Die Grundlagen des Arbeitsrechts >
Arbeitsfrei an Feiertagen: Nicht alle profitieren ...
Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung an Feiertagen, denn das Arbeitszeitgesetz definiert gesetzliche Feiertage grundsätzlich als Ruhetage. Ausgenommen sind nach gleicher gesetzlicher Grundlage jedoch zahlreiche Branchen, insbesondere Betriebe der Daseinsvorso
Zeit der Bonuszahlungen ...
Leistungsabhängige Vergütungssysteme sind nach wie vor weit verbreitet. Dabei sind sie sehr viel häufiger Grund für Missmut und Streit als Garant für gute Arbeitsatmosphäre und Motivation. Besonders im Falle einer Kürzung des Bonus ist ein Streit vorprogrammiert: Der Berufsverband DIE FÜHRUN




