NOZ: Tötungsdelikt im Kreis Nienburg: Freigänger sollte in Sicherungsverwahrung
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Sicherungsverwahrung für Patient im Maßregel-Vollzug angeordnet
Osnabrück. Der Straftäter, der auf einem Freigang aus dem
Maßregelvollzug eine junge Frau in Niedersachsen getötet haben soll,
wäre nach Verbüßung seiner Haftstrafe womöglich in die
Sicherungsverwahrung gekommen. Eine Sprecherin des
Landes-Sozialministeriums bestätigte entsprechende Informationen der
"Neuen Osnabrücker Zeitung": Das Landgericht Aurich hatte den Mann
2012 zu vier Jahren und zehn Monaten wegen Vergewaltigung und
sexueller Nötigung verurteilt sowie eine Unterbringung in einer
Entziehungsklinik und in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Die Richter in Aurich gingen demnach davon aus, dass von dem Mann
zum Zeitpunkt der Verurteilung eine Gefahr für die Allgemeinheit
ausging. Das Sozialministerium bestätigte, dass der Mann nach der
Verurteilung zunächst für elf Monate in einem regulären Gefängnis
untergebracht worden war. Danach sei er in den Maßregelvollzug nach
Bad Rehburg verlegt worden, um eine Alkoholsucht zu behandeln. Hier
soll er im Herbst 2015 auf einem Freigang eine 23-Jährige umgebracht
haben. Der 48-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Am 30. Dezember 2014 hat der Beschuldigte laut Sozialministerium
seinen ersten unbegleiteten Ausgang absolviert. Mehrere interne und
externe Gutachter hätten ihn zuvor begutachtet, auch die
Staatsanwaltschaft hätte die Freigänge genehmigt. "Er hat sich laut
Klinik immer absprachegemäß verhalten und nie gegen Auflagen
verstoßen", so eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der "NOZ".
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Datum: 15.04.2016 - 16:39 Uhr
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