PR-Experte Michael Oehme: Mietwohnungsbau inklusive Steuerbonus

PR-Experte Michael Oehme: Mietwohnungsbau inklusive Steuerbonus

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Neue Steuergesetze eröffnen Käufern klare Vorteile




(firmenpresse) - St.Gallen, 18.04.2016. Viele Menschen haben sich noch nicht mit den neuen Steueränderungsgesetzen beschäftigt: Und das, obwohl diese viele Vorteile mit sich bringen. Darauf macht PR-Experte Michael Oehme aufmerksam. Wer nämlich zwischen 2016 und 2018 einen Bauantrag zum Bau von Mietwohnungen gestellt hat, erhält einen Steuerbonus. So wurde vergangenen Monat, am 3.2.2016, ein entsprechendes Steueränderungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. „Nichtsdestotrotz muss man sich bei höheren Abschreibungen natürlich auch an gewisse Regeln halten“, erklärt Michael Oehme weiter. So verhält es sich ab 2016 beispielweise so, dass es eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten geben soll, die in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen. Dazu gehören Objekte, für die eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze gelten. Für diese Regelung wird dem Einkommenssteuergesetz ein neuer § 7b EStG hinzugefügt. Käufer können also im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung sowie in dem darauffolgenden Jahr bis zu jeweils 10 Prozent als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen – im darauffolgenden dritten Jahr sind es bis zu 9 Prozent. „Mit dieser Gesetzeslage können also bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden“, kalkuliert Oehme. Doch was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von 9 oder 10 Prozent? „Hierbei handelt es sich um die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten der nach Absatz 2 begünstigten Investition, jedoch maximal 2 000 Euro je Quadratmeter“, so Michael Oehme.

Des Weiteren ist es ausschlaggebend, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 gestellt wird – alles andere zählt nicht. So wird die Sonderabschreibung nach § 7 b EStG letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 möglich sein. Abschließend meint Michael Oehme zu der neuen Steuervorschrift: „Ein klares Ziel ist es, den Wohnungsbau langfristig anzuregen und Perspektiven für den privaten Wohnungsbau zu schaffen“.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Consultant der CapitalPR AG, Sankt Gallen/Schweiz ist er seit 2012 auf die Positionierung und Kapitalisierung von mittelständischen Unternehmen sowie Projekten mit Schwerpunkt Immobilien und Erneuerbare Energien spezialisiert. Oehme entwickelt zudem Versicherungskonzepte im Sachwertbereich mit namhaften internationalen Assekuradeuren. 



PresseKontakt / Agentur:

Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-Mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
Internet: http://www.michael-oehme-sachwertassets.de



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Datum: 18.04.2016 - 12:29 Uhr
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