neues deutschland: BKA-Gesetz: Zurück zum Grundgesetz
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Brüssel, Kopenhagen, deutsche Städte stehen gleichfalls auf Hitlisten
von Islamisten. 70 Prozent der Deutschen wären laut Umfrage bereit,
für mehr Schutz weitere Einschränkungen ihrer Rechte hinzunehmen.
Egal, was die Mehrheit in aktuellen Krisenzeiten opfern würde - da
spielt sich nichts ab, denn: Dagegen steht das Grundgesetz! Und das
ist gut so. Ebenso gut ist, dass Karlsruher Richter Politiker immer
wieder daran erinnern, dass nicht alles, was technisch geht,
rechtlich erlaubt ist. Zumal gerade die Anschläge in Paris und
Brüssel zeigen, dass mehr nicht mehr hilft. Das aktuelle Urteil zum
BKA-Gesetz, das lange auf sich warten ließ, ist eine Ohrfeige für
Schwarz-Rot. Gerade weil die Koalition derzeit lieber noch eins in
Sachen Überwachung draufsetzen würde. Die Richter sicherten nicht nur
private Rückzugsräume zum Schutz der Menschenwürde vor allzu großem
Ermittlungseifer. Sie forderten vom Staat Verhältnismäßigkeit und
Transparenz im Interesse der Bürger ein und gaben dem Datenschutz
mehr Raum. Zugleich setzten sie den Geheimdienst- und
Sicherheitsbehörden engere Grenzen beim internationalen
Datenaustausch. Was für das BKA gilt, kann für BND und
Verfassungsschutz nicht irrelevant sein. Bei allem Beifall für
Karlsruhe sollte sich die terrorgeschockte Mehrheit nicht darauf
verlassen, dass Richter ihre Interessen sichern. Bürgerrechte zu
verteidigen ist vor allem Bürgerpflicht.
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Datum: 20.04.2016 - 18:02 Uhr
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