Westfalenpost: Walter Bau zum BKA-Gesetz
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Schwammige Formulierungen, unklare Regelungen, zu tiefe Eingriffe in
die Privatsphäre von Bürgern - die Liste der aufgeführten Mängel ist
lang. Und sie stellt eine Klatsche für die Politik da. Wieder einmal
hat eine Bundesregierung handwerklich schlecht gearbeitet - und dabei
die wichtigen Belange des Datenschutzes beim Kampf gegen den Terror
nicht genug gewürdigt. Das war schon beim Großen Lauschangriff und
bei der Vorratsdatenspeicherung so. Nun muss Berlin auch die
Befugnisse des BKA neu justieren - die nächste Peinlichkeit. Doch es
geht um mehr als nur um Peinlichkeiten. Die Abwägung zwischen der
Gefahrenabwehr für die Bürger und der Wahrung der Grundrechte
derselben Bürger ist eine heikle Gratwanderung. Dies gestehen auch
die Verfassungsrichter zu. In ihrem Urteil heißt es: "Es ist Aufgabe
des Gesetzgebers, einen Ausgleich zwischen der Schwere dieser
Grundrechtseingriffe auf der einen Seite und der Pflicht des Staates
zum Schutz der Bevölkerung auf der anderen Seite zu schaffen." Darum
geht es: Die Bürger vor Gewalt zu schützen, ohne dabei ihre
Grundrechte zu opfern. Bei genau diesem Balanceakt hat die Politik
versagt. Die Terrorabwehr ist wichtig. Die Anschläge in Frankreich
und Belgien haben vielen Menschen auch bei uns vor Augen geführt, wie
real die Gefahr ist. Die Richter haben zwei klare Botschaften
gesendet. Erstens: Ermittlerarbeit hat da zu enden, wo die
Grundrechte unbescholtener Bürger aufs Spiel gesetzt werden - auch
Terrorabwehr rechtfertigt nicht alle Mittel. Zweitens: Die Politik
muss ihre Arbeit, wenn es um Datenschutz geht, sorgfältiger machen.
In beiden Punkten hat Karlsruhe klug entschieden.
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Datum: 20.04.2016 - 22:28 Uhr
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