Winkelmeier-Becker/Heck: Beteiligung von Verlegern an Privatkopievergütung erhalten
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gesetzlich absichern
Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass
Verlage nicht an den Ausschüttungen aus den Einnahmen der VG Wort aus
der Privatkopievergütung zu beteiligen sind. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
"Die Entscheidung des BGH wird drastische Konsequenzen für die
Buchbranche haben und gefährdet die gleichberechtigte und bewährte
Zusammenarbeit von Autoren und Verlegern in den deutschen
Verwertungsgesellschaften.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich daher für eine zeitnahe
gesetzliche Korrektur einsetzen. Verleger müssen weiterhin an den
Einnahmen aus der Privatkopievergütung beteiligt werden können. Es
ist unser Ziel, das Erfolgsmodell der gemeinsamen Rechtewahrnehmung
von Autoren und Verlegern auch in Zukunft zu erhalten.
Ein Ausschluss der Verlage von den Ausschüttungen der gesetzlichen
Vergütungsansprüche würde nicht nur viele von ihnen in eine
bedrohliche Situation bringen, sondern letztlich auch den Autoren
erheblich schaden.
Auch wenn Urheber nach dem BGH-Urteil zunächst höhere Einnahmen
verbuchen könnten, die angesichts ihrer oftmals knappen Vergütungen
sehr willkommen sind, haben sie zugleich aber auch ein Interesse
daran, dass ihnen die Verlage erhalten bleiben. Hier besteht nicht
nur eine gegenseitige Abhängigkeit, sondern vor allem auch ein
produktives Miteinander, das häufig über das konkrete
Vertragsverhältnis hinausgeht. So verwenden Zeitungsverleger etwa
einen Teil ihrer Einnahmen darauf, den journalistischen Nachwuchs zu
schulen.
Dadurch, dass den Verlegern durch den BGH heute ihre Rechte
abgesprochen wurden, verliert die kollektive Rechtewahrnehmung durch
Verwertungsgesellschaften ihre Wirkung und Durchsetzungskraft. Das
wollen wir verhindern."
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Pressestelle
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Datum: 21.04.2016 - 14:21 Uhr
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