Inkasso: Das sollten Schuldner wissen

Inkasso: Das sollten Schuldner wissen

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Berlin - Verbraucher- und Sozialverbände erwarten aufgrund steigender Arbeitslosigkeit einen deutlichen Anstieg von überschuldeten Verbrauchern. Nicht selten verlieren Überschuldete angesichts ausstehender Forderungen den Überblick und reagieren zu spät. Wer seine Rechnungen aber nicht pünktlich begleicht, findet früher oder später im Briefkasten Post vom Inkassobüro. Banktip.de sagt, was Schuldner zum Thema Inkasso wissen sollten.



Wirtschaftskrise: Banktip.de gibt Tipps zum richtigen Umgang mit InkassounternehmenWirtschaftskrise: Banktip.de gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Inkassounternehmen

(firmenpresse) - Grundsätzlich kann jeder Gläubiger seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten, so dass Schuldner nicht mehr direkt mit den ursprünglichen Gläubigern zu tun haben. Inkassodienste oder Inkassoanwälte sind prinzipiell berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen. Allerdings sollten Schuldner zunächst prüfen, ob das Inkassobüro bzw. der Inkassoanwalt eine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers nachweisen kann. Fehlt der Nachweis, sollten Betroffene zunächst keine Zahlungen an das Inkassobüro leisten. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich vom Inkassodienst eine Kopie der Abtretungserklärung oder eine Inkassovollmacht zusenden zu lassen. Kann der Eintreiberdienst keine Bestätigung in Form einer Abtretungserklärung oder Vollmacht vorlegen, sollte man sich an den ursprünglichen Gläubiger halten und diesen über das Fehlen der Bestätigung des von ihm beauftragten Inkassodienstes informieren.

In der Regel wird der Schuldner vom Inkassobüro zunächst durch einen Brief auf die Fälligkeit der Forderungen hingewiesen. In dieser schriftlichen Mitteilung legt das Inkassobüro die Einzelheiten der Geldforderung dar und bittet um unverzügliche Zahlung. Reagiert der Schuldner nicht oder verspätet auf das Schreiben, erreicht ihn nach kurzer Zeit wieder Post. Dem zweiten Schreiben ist in vielen Fällen eine Vereinbarung beigefügt. Darin führt der Eintreiberdienst auf, in welchen Raten die zustande gekommenen Schulden getilgt werden können.

Schuldner sollten aktiv werden

Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen empfehlen Schuldnern in dieser Phase der Forderungsabwicklung, das Problem nicht einfach zu verdrängen, sondern zu handeln. Das gilt vor allem in Fällen, in denen Schuldner viele Forderungen gleichzeitig erfüllen müssen. Verliert man den Überblick, sollte man sich am besten mit allen Inkassoschreiben an eine offizielle Schuldnerberatungsstelle oder eine Verbraucherzentrale wenden. Banktip.de rät: Wer nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, sollte dies seinen Gläubigern unverzüglich mitteilen. Für jeden Schuldner gilt: Wer seine Gläubiger (z. B. seine Bank) umgehend über seine finanzielle Notlage (z. B. durch Arbeitslosigkeit etc.) informiert, vermeidet die zusätzlichen Kosten für ein Inkassoverfahren.



Was tun bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen?

Wer Zweifel an einer Inkasso-Forderung hat, sollte schnell reagieren. Wie im Umgang mit Behörden gilt: gut beraten ist, wer sich schriftlich wehrt. Telefonate und E-Mails gehen schnell unter oder werden einfach vergessen. Wer zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstes erhält, sollte dem Inkassodienst schriftlich mitteilen, dass die Forderung unrechtmäßig ist und auch die Gründe für den Einwand nennen. Bekommen Betroffene dennoch weiter Inkasso-Mahnungen, ist es ratsam, eine Verbraucherzentrale einzuschalten oder sich an einen Anwalt zu wenden. Der Durchschnittssatz für eine einfache Rechtsberatung liegt bei den deutschen Verbraucherzentralen zwischen 5 und 15 Euro. Eine Beratung beim Anwalt ist deutlich teurer.

Weitere Informationen zum Thema „Inkasso“ erfahren Interessierte im aktuellen Ratgeber auf www.banktip.de. Dort erfahren Betroffene im Leitfaden für Schuldner, worauf man beim Umgang mit den Forderungspraktiken der Inkassodienste unbedingt achten sollte.


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Datum: 10.11.2009 - 15:33 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.11.2009

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