Kommunale Sperrklausel vernichtet regionale Wählergemeinschaften Nordrhein-Westfalens
Regionalen Benachteiligungen in der Kommunalpolitik wird Tür und Tor geöffnet:
Die Einführung einer kommunalen Sperrklausel, wie dies die NRW-Landtagsmehrheit plant, wird zu einer Vernichtung regionaler Wählergemeinschaften in Nordrhein-Westfalen führen.
Gerd Kersting, Landesvorstandsmitglied der ÖDP-NRW , Bildquelle: ÖDP Nachdruck gestattet(firmenpresse) - (Münster/Düsseldorf) – Die Einführung einer kommunalen Sperrklausel, wie dies die NRW-Landtagsmehrheit plant, „wird zu einer Vernichtung regionaler Wählergemeinschaften führen“, so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen.
Regionale Wählergemeinschaften wenden sich meist innerhalb eines kommunalen Wahlgebiets gegen regionale Benachteiligung von Bürgerinteressen. Sie entstehen häufig, weil sich Stadtteile oder Kommunen nicht von der „Mainstream-Politik“ der Großparteien in Gemeinde- und Stadträten oder Kreistagen vertreten fühlen. Zum einen schaffen sich somit Bürgern regionale Vertretung in den Kommunalparlamenten, zum anderen stellen diese regionalen Wählergemeinschaften ein Druckmittel gegen die Großparteien dar die diese zwingen, regionale Interessen angemessen zu berücksichtigen.
"Durch die von SPD, CDU und GRÜNEN geplante kommunale Sperrklausel wird die Vertretung derartiger Bürgergruppierungen nahezu verunmöglicht", so Gerd Kersting, Landesvorstandsmitglied der ÖDP-NRW und Mitinitiator der Kommunalparteienkonferenz. "Nicht nur, dass diese Gruppierungen durch das 1-Stimmen-Wahlrecht in NRW sowieso schon benachteiligt sind. Durch das Fehlen einer Listenstimme sind diese nur dort wählbar, wo sie auch Kandidaten aufgestellt haben", erläutert Kersting, selbst 6 Jahre Ratsherr in Münster, weiter. Naturgemäß sei dies bei regionalen Wählergemeinschaften nur regional begrenzt der Fall.
Sollte diese Wählergemeinschaften dann durch ein gutes regionales Wahlergebnis einen Sitz im Kommunalparlament erreicht haben, wird ihnen dieser durch die kom-munale Sperrklausel wieder aberkannt. Wenn eine regionale Wählergemeinschaft in 10 % eines Wahlgebiets kandidiert, wird so aus einer 2,5 %-Hürde eine 25 %-Hürde. Damit wird eine derartige Wählergruppierung faktisch aus den Kommunalparlamenten ausgeschlossen.
Die Wirkung der Sperrklausel geht aber über die reine Mandatsverteilung hinaus. Da die Großparteien SPD, CDU und GRÜNE dann eine Quittung für regionale Diskriminierung nicht mehr befürchten müssen, ist einer regionalen Benachteiligung Tür und Tor geöffnet.
Die ÖDP hat sich in der NRW-Kommunalparteienkonferenz mit anderen Parteien zur Verhinderung einer verfassungswidrigen Sperrklausel zusammengeschlossen und wird gegen eine Einführung verfassungsrechtliche Schritte unternehmen.
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Datum: 04.05.2016 - 08:59 Uhr
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