Rheinische Post: Kommentar: Schärfere Kartellstrafen
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Kartellamt Unternehmen der Preisabsprache überführt. Jetzt wurden
Verbraucher bei Bier betrogen, früher bei Wurst, Kaffee, Zucker.
Keine Frage, die Branche ist unter Druck - deutsche Kunden sind
preissensibel, der Wettbewerb hart. Das ist aber kein Grund, Gesetze
zu brechen. Ludwig Erhard wusste, warum er die Marktwirtschaft frei,
die staatliche Wettbewerbskontrolle aber mächtig haben wollte. Und
das Schwert der Kartellwächter wird stetig nachgeschärft. Die im Jahr
2000 etablierte Kronzeugen-Regelung ermöglichte es dem Amt, auch
raffinierte Absprachen zu knacken - Insider erhielten Anreize,
auszupacken. Doch bis heute werden Preisabsprachen nur als
Ordnungswidrigkeit behandelt: Der Staatsanwalt bleibt außen vor,
kriminellen Managern droht persönlich maximal eine Buße von einer
Million Euro. Die Energie der schwarzen Schafe dürfte abnehmen, wenn
ihnen auch strafrechtliche Verfolgung droht. Bei Subventionsbetrug
ist das bereits der Fall, um den Staat zu schützen. Private Kunden
haben ebensolchen Schutz verdient.
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Datum: 09.05.2016 - 20:58 Uhr
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