Ende des ewigen Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016
Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens
Der Gesetzgeber hatte sich vorgenommen, das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie zu reformieren. Danach wird auch das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen zeitlich begrenzt. Die Richtlinie soll zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hatte während des Gesetzgebungsverfahrens in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 empfohlen, dass aus Gründen der auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen wird. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung am 08. Oktober 2015 angeschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen ist der Auffassung, dass diese fortbestehende Rechtsunsicherheit eine Belastung für die Kreditwirtschaft darstelle. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatten für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag unterbreitet. Entsprechend der Regelung für Neufälle im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde darin für Altfälle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen.
Gesetzesänderung durch Bundestag aktuell beschlossen
So hat der Bundestag nun am 18.02.2016 im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline die Änderung beschlossen, wonach nicht nur für zukünftig abzuschließende Darlehensverträge ein lediglich zeitlich befristetes Widerrufsrecht bestehen wird. Vielmehr ist nach dem Willen des Gesetzgebers für Darlehensverträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nachträglich ebenfalls eine zeitliche Beschränkung für die Ausübung des Widerrufsrechts vorgesehen. So wird das eigentlich ewige Widerrufsrecht bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen. Damit wird ab dem 21. Juni 2016 eine Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich sein.
Was können betroffene Darlehensnehmer tun?
Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss der Widerruf bei der Bank oder Sparkasse ankommen.
Betroffenen Darlehensnehmern wird geraten, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Darlehensnehmer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage akh-h.de/news/ende-des-ewigen-widerrufsrechts-zum-21-juni-2016-bundestag-hat-umstrittene-gesetzesaenderung (http://akh-h.de/news/ende-des-ewigen-widerrufsrechts-zum-21-juni-2016-bundestag-hat-umstrittene-gesetzesaenderung)Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.
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Datum: 11.05.2016 - 09:10 Uhr
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