Widerspruch Lebensversicherung aktuell: Versicherungsnehmern droht Verlust des Widerrufsjokers
Grundsatz: Unbefristetes Widerrufsrecht
Wird ein Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht hinreichend über dessen Widerrufsrecht belehrt, ist dessen Ausübung grundsätzlich unbefristet. Man spricht in diesem Falle auch von einem so genannten Widerrufsjoker.
Durch Nachbelehrung droht Verlust des Widerrufsjokers
Mit Unterzeichnung der derzeit sehr häufig versandten Nachbelehrungen besteht jedoch die nicht unbegründete Gefahr, dass sich die betroffenen Versicherungsnehmer der Ausübung ihres unbefristeten Widerrufsjokers unbewusst entsagen. Hintergrund: Mit der Unterzeichnung der Nachbelehrung wird nämlich regelmäßig die Ausübung des Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechts zeitlich befristet.
Auch Nachbelehrung kann falsch sein
Versicherungsnehmer, die unlängst Post von deren Lebensversicherer erhalten haben, sollten die Nachbelehrung nicht vorbehaltlos unterzeichnen, sondern die Klausel durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hintergrund: Ähnlich wie die ursprüngliche Widerrufsbelehrung an sich, kann auch die unterbreitete Nachbelehrung juristisch angreifbare Mängel enthalten.
Was können betroffene Versicherungsnehmer jetzt tun?
Versicherungsnehmern, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird geraten, deren Verträge durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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Datum: 12.04.2017 - 09:35 Uhr
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