Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Berlin
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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Berlin - vom 23. März 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Sudecksche Erkrankung nach Handgelenksoperation, LG Berlin, Az.: 36 O 36/14
Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Schmerzen im linken Handgelenk und begab sich in die Klinik der Beklagten. Hier riet man ihr zu einer Teilversteifung, die operativ erfolgte. Postoperativ entwickelte sich eine Sudecksche Erkrankung.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein handchirurgisches Sachverständigengutachten sowie eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung riet das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung über einen vierstelligen Betrag an. Der Vergleich kann noch bis Anfang April widerrufen werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei dem Vergleichsvorschlag ging das Gericht im Wesentlichen davon aus, dass ein Aufklärungsfehler im Raume stand. Danach sei die Klägerin nicht hinreichend über eine mögliche Sudecksche Erkrankung informiert worden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
Datum: 12.05.2016 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:
Berlin
Telefon: 0211556207
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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