EuG urteilteüber europarechtswidriges EEG / Das EuG bestätigte die Rechtsansicht, dass das EEG gegen geltendes Europarecht verstößt
ID: 1356076
EEG ab der Novellierung 2012 um eine europarechtswidrige Beihilfe
handelt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig und wurden schon im
Februar 2016 durch Care-Energy im Rahmen der e-World - der Leitmesse
der Energiewirtschaft - ausführlich analysiert und durch eine
rechtswissenschaftliche Analyse der Humboldt Universität Berlin,
verfasst durch Prof. Dr. Schwintowski, belegt. Ebenso im Februar fand
dazu eine Pressekonferenz in der Humboldt Universität statt, wo
interessierten Pressevertretern diese Thematik nochmals erörtert
wurde.
"Das Urteil ist bahnbrechend und richtungsweisend", so Martin
Richard Kristek, "und bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass das EEG
in den Fassungen 2012 ff. sowohl europarechts-, als auch
verfassungswidrig ist".
Zur Orientierung legen wir den Link der Presseaussendung aus dem
Februar 2016, in welcher auch das Rechtsgutachten zum Download bereit
steht, bei. http://www.presseportal.de/pm/80959/3254032
Care-Energy vertritt den Standpunkt, dass damit klar bewiesen und
bestätigt wurde, dass der Kunde unerlaubt zur Kasse gebeten wurde und
dass die durch die Versorger erhobene EEG-Umlage unverzüglich an die
Verbraucher wieder rückzuzahlen ist. Von 2012 beginnend, würden
demnach rund 80 Mrd. Euro wieder an die Energieverbraucher
rückerstattet werden müssen. Die EEG-Umlage beträgt derzeit rund 25%
der Stromkosten, welche ein Haushalt bezahlen muss.
"Ob die Versorger diese Gelder von deren
Übertragungsnetzbetreibern, welche diese vorgeschrieben haben, ebenso
zurückerstattet bekommen werden, bleibt dahingestellt, kann jedoch
nicht das Problem des Kunden sein", so Martin Richard Kristek, CEO
und Gründer von Care-Energy.
Ebenso bleibt für vermittelnde Handelsverteter, Onlinedienste und
Distributionen das Risiko bestehen, ob sich deren Kunden an diesen
schadlos halten werden. Der Umstand, dass die EEG-Umlage womöglich
auf rechtswidrigen Beinen steht, war schon alleine wegen der
anhaltenden Diskussionen klar und bekannt und so hätten jene nun
betroffenen Betriebe entsprechende Rücklagen bilden müssen, oder aber
die EEG-Zahlungen an deren Übertragungsnetzbetreiber entsprechend mit
Vorbehalt und Besicherung leisten sollen. Ein Risiko, welches jeder
Kaufmann für sich einschätzen sollte.
Verbraucher mit einer rechtswidrigen Umlage zu belasten, ist in
jedem Fall nicht statthaft.
Industrie, Gewerbe, als auch Privatpersonen, können auf der
Homepage von Care-Energy http://www.sofortwechsel.com/#!blank/ftv4z
die bezahlten EEG-Umlagen von deren Versorgern wieder zurückfordern
lassen, unabhängig davon von welchem Versorger diese versorgt werden.
Damit stellt Care-Energy wieder den Beweis, als
Energiedienstleister für alle Energieverbraucher - unabhängig vom
Versorger - der Ansprechpartner Nummer 1 in Sachen Energie zu sein.
Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
Care-Energy Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
M.: 0151 422 60 332
marc.maerz@care-energy.de
www.care-energy.de
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Datum: 12.05.2016 - 12:55 Uhr
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