Finanzfachwirt-/in (FH) als Qualifikationsnachweis nach der neuen Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i GewO) bestätigt
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„Der öffentlich-rechtliche Studienabschluss ist eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland für freie Finanzdienstleister seit dem Jahr 2003 gibt.“, heißt es in der Begründung im Bundesratsbeschluss. Prof. Dr. Hubert Dechant, Leiter des Zentrums für Weiterbildung der Hochschule Schmalkalden erklärt dazu: „Die ausdrückliche Bestätigung, dass der Abschluss Finanzfachwirt/-in (FH) das für die Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen erforderliche Fachwissen beinhaltet, ist nur konsequent.“
Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT, ergänzt: „Nachdem die lang geplante Verordnung jetzt verabschiedet ist, können die Absolventen des Studiums Finanzfachwirt/-in (FH) rechtzeitig ihre neue Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO beantragen. Mit dem Abschluss sind alle derzeit mit Sachkundenachweisen geregelten Beratungsbereiche abgedeckt.“ Zusätzlich zum Sachkundenachweis nach § 34 i GewO erfüllt das Studium bereits die gesetzlichen Anforderungen nach § 34d GewO und § 34 f GewO.
Das weiterbildende Studium Finanzfachwirt/-in (FH) wird von der Hochschule Schmalkalden in Zusammenarbeit mit dem CAMPUS INSTITUT, Oberhaching, organisiert und durchgeführt. Nächster Studienstart ist zum Sommersemester 2017. Die Studienplätze sind begrenzt, eine Bewerbung ist ab sofort möglich. Weitere Informationen können unter www.finanzfachwirt-fh.de angefordert werden.
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Datum: 12.05.2016 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Universität & Fach-Hochschule
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Freigabedatum: 12.05.2016
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