20 Jahre Kinderrechtskonvention: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen ? DRK fordert Stärkung der K

20 Jahre Kinderrechtskonvention: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen ? DRK fordert Stärkung der Kinderrechte

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20 Jahre Kinderrechtskonvention: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen ? DRK fordert Stärkung der Kinderrechte



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Die meisten politischen Entscheidungen betreffen auch Kinder und Jugendliche. Ihre besonderen Rechte und Bedürfnisse werden dabei aber oft übersehen. Alle Gesetzesentwürfe müssen auf ihre Auswirkung auf die Interessen und Lebenssituationen von Kindern geprüft werden. Das fordert das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Vorfeld des 20. Jahrestages der Kinderrechtskonvention am 20. November.

"Kinder werden bei politischen Entscheidungen oft als "kleine Erwachsene" behandelt", merkt Donata Freifrau von Schenck, Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, an. Ein Beispiel ist die Festsetzung des HartzIV-Satzes für Kinder, für den einfach der Regelsatz für Erwachsene reduziert wurde, wie das Bundessozialgericht kritisierte. "20 Jahre nach Entstehen der Kinderrechtskonvention muss sie auch in Deutschland für alle Kinder volle Gültigkeit haben. Die Berücksichtigung des Kindeswohls muss in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln nachhaltig verankert werden", fordert von Schenck.
Denn Kinder haben aber eigene Bedürfnisse etwa an Kleidung, weil sie schneller wachsen, und insbesondere an Bildungsangeboten.

Kinder mit unsicherem Aufenthaltsstatus trifft es doppelt, bei ihnen greift das Ausländerrecht vor den Kinder- und Jugendrechten. Konsequenz: diese Kinder haben nur eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung.
Das Recht auf Schulbesuch für Kinder muss ? unabhängig vom Aufenthaltstitel ? in allen Landesschulgesetzen ausdrücklich verankert sein. Nur damit würde Deutschland auch Artikel 2, Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention über das Recht auf Gleichbehandlung erfüllen. Darin heißt es: "? Kinder ethnischer Minderheiten in einem Land müssen gleichen Zugang zu Schulen haben."

"Ob die Interessen und das Wohl der Kinder mit bedacht werden, darf nicht dem Zufall überlassen werden. Wir brauchen dazu ein geregeltes Verfahren ? eine Kindergerechtigkeitsprüfung", sagt von Schenck. Deutschland hatte als einer der ersten Staaten die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Allerdings mit Einschränkungen.




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Datum: 12.11.2009 - 15:06 Uhr
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