Änderungen in einem Berliner Testament
ID: 1357212
Änderungen in einem Berliner Testament

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten beliebt, da sie sich gegenseitig wirtschaftlich absichern und als Alleinerben einsetzen können. Es birgt aber auch Nachteile wie die hohe Bindungswirkung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)eröffnet Ehepartnern die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und sich gegenseitig zum Alleinerben einzusetzen. In der Regel werden dann die Kinder zu Schlusserben eingesetzt. Der große Vorteil des Berliner Testaments liegt darin, dass im Todesfall der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert ist und beispielsweise die gemeinsame Immobilie weiter nutzen kann. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Kinder einen Anspruch auf ihren Pflichtteil geltend machen können. Daher kann es ratsam sein, sog. Pflichtteilsstrafklauseln in das Testament aufzunehmen.
Das Berliner Testament hat aber auch Nachteile. Dazu gehört die enge Bindungswirkung der letztwilligen Verfügung. So lange beide Eheleute noch leben, können die Verfügungen in einem Berliner Testament im Prinzip jederzeit geändert werden. Das kann aber nur gemeinsam geschehen. Einseitige Verfügungen sind unzulässig bzw. unwirksam. Tritt der Todesfall ein, bleibt der hinterbliebene Partner an die gemeinsamen Verfügungen im Testament gebunden. Das kann z.B. dann problematisch werden, wenn er aus unterschiedlichen Gründen andere Schlusserben einsetzen möchte. Auch wenn der überlebende Ehepartner erneut heiratet und möglicherweise weitere Kinder bekommt, kann sich das gemeinsame Ehegattentestament als nachteilig erweisen.
Um diese hohe Bindungswirkung des Berliner Testaments zu lockern, lassen sich aber auch Öffnungsklauseln vereinbaren. Diese Klauseln können die Partner von der Bindungsverpflichtung in einzelnen Punkten befreien oder ihm auch die Möglichkeit geben, das gesamte Testament zu ändern. Wer derartige Klauseln in das Testament aufnehmen möchte, kann sich an im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Diese sorgen dafür, dass die Formulierungen rechtlich wasserdicht sind und es zu keinen juristischen Auseinandersetzungen unter den Erben kommt. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um das Testament oder Erbvertrag beraten.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
Datum: 17.05.2016 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1357212
Anzahl Zeichen: 2637
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 561 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Änderungen in einem Berliner Testament"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer RechtsanwÃ
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin
Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen. GRP R
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Canada Gold Trust: Anleger werden wieder zur Kasse gebeten ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Anleger der Canada Gold Trust Fonds werden nun offenbar mit Nachdruck zur Kasse gebeten und erhalten Mahnbescheide. Sie sollen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerb
Spendenübergabe an Trauma Aid im Gezeiten Haus Schloss Eichholz ...
Am Wochenende übergab der Geschäftsführer der Gezeiten Haus Gruppe, Fritjof Nelting, eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an Dr. Arne Hofmann, Mitglied des Vorstands von Trauma Aid e.V. Bei der Eröffnungsfeier des Gezeiten Hauses auf Schloss Eichholz hatten die Gäste Spargel für den guten Zweck
Neuer Ansiedlungserfolg aus der Schweiz in Brandenburg: Ernährungs-Spezialist Oviva errichtet Deutschland-Zentrale in Potsdam ...
Das Schweizer Gesundheitsunternehmen Oviva errichtet seine Deutschland-Zentrale in Brandenburg. Das auf medizinische Ernährungsberatung spezialisierte Gesundheits-Unternehmen siedelt sich in Potsdam an. Mit der von der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) betreuten Ansiedlung sind eine finanzielle Inv
Rheinische Post: Hendricksübt massive Kritik an Atomkraft-Plänen der EU ...
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat die Pläne der EU-Kommission zur Stärkung der Atomkraft in Europa scharf kritisiert. "Das ist eine verrückte und unverantwortliche Idee", sagte Hendricks der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe)




